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Neue Rechte mit dem Führerschein Klasse B

Der Bundesrat hat beschlossen, dass man mit dem Autoführerschein zukünftig auch kleinere Motorräder fahren darf. Die Regel ist allerdings an ein paar Bedingungen geknüpft.

Am 20. Dezember 2019 bewilligte der Bundesrat einen Gesetzesvorstoß, wonach Autofahrer unter bestimmten Vorraussetzungen zukünftig Leichtkrafträder oder Roller bis 125 Kubik und 15 PS fahren dürfen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte zu der Neuregelung angeregt.

Bedingung für die erweiterte Fahrerlaubnis ist eine entsprechende Bescheinigung, die zwar keine Prüfung erfordert, aber dennoch an bestimmte Auflagen gekoppelt ist. Die Bescheinigung mit der Kennung B 196 erhalten nur Autofahrer, deren Führerschein schon mindestens fünf Jahre alt ist. Außerdem müssen die Fahrer das 26. Lebensjahr erreicht haben und mindestens fünf praktische Fahrschuleinheiten sowie vier Theorieeinheiten nachweisen können.

Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Es handelt sich zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch um Formalien, da der Bundesrat bereits zugestimmt hat. Das Gesetz soll jedoch rechtzeitig zur kommenden Motorradsaison wirksam werden. Wichtig: Es handelt sich dabei um eine innerdeutsche Regelung. Sie berechtigt nicht dazu, über die Grenze zu fahren. Im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes.

Das neue Gesetz ist im Grunde eine Rückkehr zu alten Regelungen. Führerscheine die vor dem 1. April 1980 erworben wurden, berechtigen ohnehin schon zur Nutzung eines Leichtkraftrades oder eines Rollers bis 125 Kubik. Auch in anderen Ländern herrschen teilweise ähnliche Gesetze.

Der Industrieverband Motorrad (IVM) begrüßte die Entwicklung: Das neue Gesetz eröffne vielen Menschen den Zugang zu preis- und verbrauchsgünstiger Mobilität und stelle eine umweltfreundliche Alternative im Stadtverkehr sowie eine „effiziente Individuallösung auf dem Land“ dar.

Andere Verbände äußerten sich kritisch zu dem Gesetz, weil es das Unfallrisiko erhöhen würde. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht „keine hinreichenden Gründe, den Zugang zur zweitgefährlichsten Fahrzeugklasse auf deutschen Straßen zu lockern.“ Der Gesamtverband Deutscher Versicherer warnte, dass Zweiräder „völlig andere Herausforderungen“ an ihren Fahrer stellen würden als ein Auto. Der Bundesverkehrsausschuss schloss sich der Kritik an und hatte dem Bundesrat empfohlen dagegen zustimmen.

Der Bundesinnenausschuss hingegen begrüßte Scheuers Vorstoß und sprach sich dafür aus, dem Gesetzesentwurf uneingeschränkt zuzustimmen.

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Author
Sara Breitner