Neues Gesetz bringt faktischen Verkaufstopp von Batterien

Experten warnen vor einem faktischen Verkaufstopp für Batterien. Schon im Januar könnte es zu einem Engpass im Einzelhandel kommen. Hintergrund für ihre Befürchtungen ist ein neues Gesetz, das schon in wenigen Wochen in Kraft treten soll.

Am 15. Januar 2026 wird eine wichtige Frist im neuen Batteriedurchführungsgesetz fällig. Gleich drei Verbände schlagen deswegen Alarm: Sie befürchten, dass das Gesetz zu einem praktischen Verkaufstopp führen werde.
Benötigt würden diese Batterien für medizinische Geräte, Gabelstapler und Logistikfahrzeuge sowie zahlreiche Alltagsprodukte.

Neue Sicherheitsleistungen noch nicht umsetzbar
Die Verbände VDMA, ZVEI und Bitkom mahnen, dass zum Schlagdatum im Januar mehrere Hunderttausend Batterien nicht mehr in Verkehr gebracht werden können, weil die gesetzlichen Sicherheitsleistungen bis dahin nicht umgesetzt werden können.

Nach den neuen Regeln zum Batteriedurchführungsgesetz dürfen Hersteller ihre alten Gerätebatterien nur über eine offiziell zugelassene Organisation entsorgen lassen – die „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH). Diese Organisation kümmert sich also zentral darum, dass alte Batterien zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.

Das Problem dabei: Momentan gibt es nur eine einzige zugelassene Organisation für diese Aufgabe. Andere Organisationen könnten zwar ebenfalls zugelassen werden, müssen dafür aber bestimmte Bedingungen erfüllen.

Eine dieser Bedingungen ist, dass sie hohe Sicherheitsleistungen erfüllen müssen. Diese Sicherheitsleistungen, die die der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) aufstellt, gab es früher in dieser Form nicht.
Bis zum 15. Januar sei es nicht möglich weitere OfHs zu registrieren. Es fehle also die praktische Grundlage, um die gesetzlichen Vorlagen zu erfüllen. Deshalb werde es möglicherweise zu einem Batterie-Engpass kommen, so die Verbände. Sie fordern daher eine Aussetzung (Moratorium) der neuen Regeln über dieses Datum hinaus – sodass die Industrie sich vorbereiten kann.

Handelsverband rechnet nicht mit Folgen für Verbraucher
Während die Industrieverbände dringend vor erheblichen Folgen der neuen gesetzlichen Vorgaben warnen, fällt die Einschätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) deutlich gelassener aus. Nach seiner Einschätzung wäre der Verkauf von Batterien nur dann betroffen, wenn Hersteller ihre Registrierung nicht fristgerecht abgeschlossen hätten. „Daher ist nicht mit einer Batterieknappheit zu rechnen“, erklärte die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein.

Gleichzeitig betont auch der Handelsverband, dass die Registrierungen zügig erfolgen müssten. Sollten bis zum Stichtag nicht ausreichend Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) zugelassen sein, könnten zumindest bei der Abholung und Entsorgung gesammelter Altbatterien Probleme entstehen.

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Sara Breitner