Onlinehändler müssen neuen Button anbringen

Neuesten Untersuchungen zufolge verschulden sich deutsche Haushalte immer mehr. Neben den immer mehr belastenden Lebenskosten wird die Schuld für die hohen Kredite dem Onlinehandel zugeschrieben. Gemäß Verbraucherschützern, die sich allzu oft mit überverschuldeten Familien befassen müssen, verleiten Onlinehändler ihre Kunden gezielt zu Kaufräuschen, die sich im Nachhinein nicht einfach wieder beilegen lassen, obwohl gleich mehrere Regelungen für den Onlinehandel Onlinehandel ein mindestens 14-tägiges Rückgaberecht verlangen. 

Neuer Button für den Widerruf 

Verbraucher, die einen Onlinekauf reuen und wieder rückgängig machen wollen, mussten bisher ein unendliches E-Mail-Pingpong hinnehmen, bevor sie die gekauften Waren zurückgeben und ihr Geld zurückerhalten konnten. Dies verursacht nicht nur unnötigen Stress, sondern soll im Ausgangspunkt die Kunden entmutigen, die Sache weiter zu verfolgen. Viele Kunden bleiben deshalb auf Sachen sitzen, die sie eigentlich nicht benötigen und nur durch gezielte Manipulation der Onlinehändler gekauft haben. Jetzt hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der vorsieht, dass Onlinehändler in Deutschland ab sofort einen Widerrufs-Button auf ihren Websites anbringen, der es Kunden mit einem einzigen Druck ermöglichen soll, den Kauf wieder rückgängig zu machen. 

EU-Richtlinie als Grundlage 

Der deutsche Gesetzesentwurf, der mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen beschlossen wurde, folgt einer EU-Richtlinie. Dabei sollen auch Online-Händler in den anderen Mitgliedsländern des Blocks die Maßnahme einführen. In Deutschland haben die Onlineshops Zeit bis zum 19. Juni 2026, um den Widerrufs-Button auf ihrer Website anzubringen. Der Button soll die Möglichkeit geben, den innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss wieder rückgängig zu machen. Innerhalb dieser Frist kann die Ware ohne weiteren Schriftverkehr wieder zurückgeschickt werden und man erhält eine Rückerstattung. In Deutschland wird der Widerrufs-Button nicht nur für Online-Shopping verpflichtend, sondern auch für Anbieter von Finanzdienstleistungen, die im Internet verkauft werden. 

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Alexander Grünstedt