

Nur wenige deutsche Bürger wissen. Ein Verbot mehrerer beliebter Apps, wie Blitzwarnern, soll von der Politik noch einmal verschärft werden. Nicht einmal die Installation soll künftig erlaubt sein.
Politiker aus verschiedenen Bundesländern verlangen eine Aktion scharf gegen Blitzerwarn-Apps. Diese sollen in der Zukunft nicht einmal mehr installiert werden dürfen. Die Bundesregierung hält allerdings derzeit dagegen.
In Deutschland oft versteckt
Apps, die einen auf Blitzer entlang der gefahrenen Strecke hinweisen, sind aus vielen Autos nicht mehr wegzudenken und gehören für viele Fahrer längst zum Alltag. Durch eine rechtzeitige Warnung vor Tempokontrollen sollen teure Strafen vermieden werden. Andere europäische Länder wie zum Beispiel Italien lassen ihre Blitzer gut sichtbar aufstellen, was den Verkehr gezielt bremst – in Deutschland dagegen werden feste wie auch mobile Radargeräte oft gut versteckt, beispielsweise hinter Bäumen, Brückenpfeilern oder im Grün neben dem Fahrbahnrand.
Nutzung kaum kontrollierbar
Zwar darf man sich vor Fahrtantritt über Blitzer an der Route informieren, die Blitzer-Warner dürfen aber während der Fahrt nicht genutzt werden. Das gilt auch für den Beifahrer. Die Bundesländer fordern nun im Bundesrat eine zusätzliche Verschärfung des Gesetzes, weil das aktuelle Nutzungsverbot kaum durchsetzbar sei. Denn die Polizei müsste den Tatbestand nachweisen, was in der Praxis quasi unmöglich ist.
Verkehrsanwalt Uwe Lenhart erklärt, dass die Länder mehr fordern: „Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone hat und das Handy im Auto mitführt, soll bestraft werden können – egal, ob er die App benutzt oder nicht.“ Doch die Bundesregierung lehnt dieses Totalverbot ab. Es handele sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Autofahrer.
„Zu großer Eingriff“
Lenhart hält den Vorstoß ebenfalls für problematisch: „Ein Mitführverbot überschreitet eine klare rote Linie. Wer allein das Vorhandensein einer App bestrafen will, greift tief in die allgemeine Handlungsfreiheit und die Privatsphäre ein.“ Stattdessen müsse das bestehende Recht besser durchgesetzt werden, so die Bundesregierung, etwa durch mehr Kontrollen im Straßenverkehr durch die Länder..
Was die Polizei bei Kontrollen darf
Grundsätzlich gilt: Geraten Sie in eine Kontrolle, dann darf die Polizei Ihr Smartphone nicht ohne Weiteres beschlagnahmen. Die Herausgabe ohne erkennbaren Grund kann zudem verweigert werden, sofern kein konkreter Tatverdacht vorliegt. Das wäre etwa der Fall, wenn die Blitzer-App bei der Kontrolle noch in Betrieb und auf dem Smartphone-Display zu sehen ist. Sonst wäre eine Durchsuchung des Handys (und Herausgabe) nur mit richterlichem Beschluss möglich. Wer erwischt wird, muss sich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.