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Präsident der deutschen Krankenhäuser: „Es sollte erste Lockerungen geben!“

Dr. Gerald Gaß, der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gibt Entwarnung: Die Krankenhaus-Situation habe sich inzwischen „spürbar entspannt“. Er fordert die Politik zu Lockerungen auf, weil das Argument der Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr gelte, so Gaß.

„Es sollte erste Lockerungen geben!“, zitiert die „Bild“-Zeitung den DKG-Präsidenten Dr. Gerald Gaß. Der diplomierte Volkswirt und Soziologe gibt Entwarnung: „Das Argument der Überlastung des Gesundheitssystems greift in der aktuellen Situation nicht. Wir können vorsichtig dort mehr zulassen, wo Infektionsschutz realisierbar ist“, so Gaß, der nicht nur die DKG vertritt, sondern selbst das Landeskrankenhauses Rheinland-Pfalz leitet.

Gaß begründet seine Forderung mit vier positiven Entwicklungen:

  1. 2020 hatte man eine Überbelastung der Krankenhäuser befürchtet, weil infiziertes Personal ausfiel. Inzwischen hätten aber 1,7 Millionen Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen bereits eine erste Impfung erhalten. „Dank der Impfung unserer Mitarbeiter werden Personalausfälle wegen Corona-Infektionen und Quarantäneanordnung weitgehend wegfallen“, sagt Gaß.
  2. Seit zwei Wochen beobachte man eine „deutlichen Entlastung“ auf den Intensivstationen, die laut DKG-Präsident „noch mindestens 3-4 Wochen fortdauern wird, weil die Infektionswellen erst mit Verzögerung in den Kliniken in Form von Corona-Patienten ankommen“.
  3. Die Corona-Stationen seien aufgrund ihrer Erfahrungen inzwischen besser auf Corona-Patienten vorbereitet und könnten daher eine größere Zahl an Notfällen versorgen als in der ersten Welle
  4. Derzeit nehme man bei gleicher Inzidenz einen Rückgang an schweren Verläufen wahr. Dies sei vermutlich eine Wirkung der Impfkampagne innerhalb der vulnerablen Gruppen.

“Wir könnten in dieser Situation auch mit einer Inzidenz von 50 oder 70 leben und Lockerungen zulassen, ohne dass die Kliniken überlastet sein werden.” sagte Dr. Gerald Gaß der “Welt”.

Krankenhäuser finanziell benachteiligt bei niedriger Inzidenz

Im Verlauf der Pandemie entwickelte sich in den Krankenhäusern eine Diskrepanz zwischen einerseits überfüllten Covid-Stationen und andererseits leerstehenden Betten in anderen klinischen Bereichen mit hohen finanziellen Einbußen.

Die Regierung hatte daher im März 2020 im Rahmen eines ersten Rettungsschirms allen Krankenhäusern sogenannte Freihaltepauschalen für nicht belegte Betten zugesichert. Im inzwischen geltenden zweiten Rettungsschirm können aber nur Krankenhäuser Ausgleichszahlungen erhalten, die in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen liegen oder deren Intensivstationen zu 75 Prozent ausgelastet sind.

Georg Baum, der amtierende Hauptgeschäftsführer der DKG, bemängelte die geltende Regelung, die bis zum 11. April gelten soll: Sie sei „keine Lösung für die vielen Kliniken, die von den Anspruchskriterien nicht erfasst sind (Inzidenz über 70 und 75-prozentige Belegung der Intensivstationen), gleichwohl aber massive pandemiebedingte Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme haben,“ so Baum.

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Sara Breitner