Kaum zu glauben, aber juristisch gedeckt will sich die Bundesregierung von den Bankkonten der Bürger Milliarden holen. Auch Ihr Geld wird eingezogen, falls Sie ein sogenanntes vergessenes Bankkonto ohne Bewegungen haben.
Sogenannte nachrichtenlose oder auch vergessene Konten gibt es bei jeder Bank: Davon ist die Rede, wenn es seit Jahren keinerlei Aktivitäten darauf gibt, also keinen Zahlungseingang und keine Abbuchung. Die Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag, das Geld abzuheben und für soziale Zwecke auszugeben.
Gründe für Vergessen vielfältig
Konten werden auf vielfältigen Gründen vergessen. Etwa aufgrund des Todes des Inhabers, dessen Erben von dem Konto nichts wissen. Auch bei Umzug oder Namensänderung gehen Konten gerne verloren, da Inhaber für die Bank nicht mehr erreichbar sind. Im Falle einer Liquidation oder Auflösung eines Unternehmens, ohne dass alle Konten ordnungsgemäß abgewickelt wurden, bleibt ebenfalls öfter mal Geld liegen. Zudem kommt es vor, dass Vermögenswerte absichtlich verschwiegen werden und dann in Vergessenheit geraten.
Bisher Einzug nach 30 Jahren möglich
Bisher ist es so geregelt, dass das Geld nach 30 Jahren ohne Kontobewegung automatisch an die Bank geht. Diese muss es dann als Gewinn verbuchen und versteuern. Erhebt doch noch jemand einen Anspruch, muss das Guthaben ausgezahlt werden, da es laut Oberverwaltungsgericht Frankfurt keine Verjährungsfrist gibt.
Die Bundesregierung plant nun, das zu ändern. Der Wortlaut im Koalitionsvertrag: „Wir nutzen das Geld aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds.“ In Großbritannien werde das bereits so gehandhabt: Vergessene Milliarden dürfen nach 15 Jahren für soziale Zwecke eingesetzt werden. In Deutschland soll jetzt eine entsprechende gesetzliche Definition folgen, wann genau ein Konto als nachrichtenlos gilt.
Banken zeigen sich skeptisch
Kritik kommt von Seite der Banken. Thorsten Höche, Chefjustiziar beim Deutschen Bankenverband, erinnert daran, dass der Staat im schlimmsten Fall auf Geld zugreifen könnte, das eigentlich jemandem gehört. Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hält einen staatlichen Zugriff für „rechtlich bedenklich“.
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Der Betrüger- STAAT holt sich Geld was IHM überhaupt Nicht gehört! Es wäre die Pflicht bei einem solchen Konto was nicht in Anspruch genommen wurde ,aus den genannten Gründen Alles zu unternehmen um mögliche Menschen mit Anspruch ausfindig zu machen! Wir werden jeden Tag getrogen auch die Personen die bei einer Scheidung einen Versorgungsausgleich per Gerichtsbeschluss und Gesetz zuzahlen haben! Es ist vom Gesetz festgelegt nach 36 Monaten wenn der Versorgungsausgleich gezahlt und in Anspruch genommen wurde KEINE Rückerstattung der Rentenpunkte bei TOT des Anspruchsberechtigter wieder zurück erstattet werden! BETRUG des STAATES und Bereicherung unrechtmäßig erworbenes Geld.