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Reisewarnung für beliebte Urlaubsgebiete aufgehoben

Entwarnung vom Auswärtigen Amt: Die beliebtesten Urlaubsregionen der Türkei wurden wieder für Urlauber freigegeben. Allerdings ist die Heimreise an Bedingungen geknüpft.

Für die Gesamttürkei besteht noch immer eine Reisewarnung wegen der Corona Pandemie. Von dieser ausgenommen sind seit dem 4. August die die Provinzen Aydin, Antalya, Izmir sowie Muğla und damit die wichtigsten Gebiete für Sommerurlauber. Touristische Reisen in diese Gebiete fallen nicht mehr unter die Reisewarnung.

Das Auswärtige Amt begründete diese einmalige Ausnahme mit zwei Argumenten: Insgesamt gehe man in den betreffenden Regionen von einem relativ geringen Ansteckungsrisiko aus. Denn erstens habe sich das Infektionsgeschehen beruhigt. In den letzten sieben Tagen vor dem Beschluss wären in den genannten Provinzen nur noch etwa fünf Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten. Zweitens stehe die Lockerung “unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts”. Dieses beinhalte unter anderem einen Corona-Test vor der Rückreise nach Deutschland. Der PCR-Test müsse 48 Stunden vor Abreise stattfinden und muss von den Urlaubern selbst bezahlt werden. Die Kosten belaufen sich bei etwa 15 Euro in einem zertifizierten Labor oder 30 Euro, wenn der Test noch am Flughafen stattfinde. Die Türkei verständigte sich mit den deutschen Behörden darauf, dass alle Reisenden vor der Ausreise nach Deutschland auf ein negatives Testergebnis kontrolliert würden. Wer vor Heimreise positiv getestet werde, müsse sich noch in der Türkei in Quarantäne oder ärztliche Behandlung begeben.

Das Auswärtige Amt wies in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die Gesamttürkei weiterhin als Risikogebiet für eine Ansteckung mit dem Erreger Sars-Cov-2 gelte. Die bei Touristen sehr beliebte Metropole Istanbul oder die Hauptstadt Ankara fallen beispielsweise nicht unter die genannte Ausnahmeregelung.

Reisende in die Türkei werden noch am Flughafen auf Covid-19-Symptome untersucht. Bei entsprechenden Auffälligkeiten oder erhöhter Körpertemperatur gilt ein Corona-Test als obligatorisch. Fällt dieser positiv aus, droht eine Quarantäne-Anordnung.

In der jüngsten Vergangenheit hatte das Auswärtige Amt seine Reisewarnung für die Türkei mit einem unberechenbaren Infektionsgeschehen begründet. Außerdem galt die Zwangsbehandlung von Corona-Patienten als zusätzliches Gesundheitsrisiko.

Bisher hatte das Auswärtige Amt davor gewarnt, dass Personen mit einem positiven Testergebnis in der Türkei zur einer Behandlung mit der umstrittenen Arznei Hydroxychloroquin verpflichtet worden wären. Das Medikament gegen Malaria ist in Deutschland nicht für die Behandlung von Covid-19 zugelassen. Seine Wirksamkeit gegen Sars-Cov-2 konnte nicht bestätigt werden. Darüber hinaus sind heftige bis lebensgefährliche Nebenwirkungen bekannt.

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Sara Breitner