Rundfunkbeitrag ändert sich: Bürger müssen sich umstellen oder mehr zahlen

Der Rundfunkbeitrag befindet sich im Wandel: Für die Bürger bedeutet dies, dass eine erhebliche Umstellung bevorsteht. Wer nicht reagiert, muss teuer bezahlen.

Mit wenigen Ausnahmen ist der Rundfunkbeitrag von jedem Haushalt in Deutschland zu entrichten. Im Jahr 2024 nahmen die öffentlich-rechtlichen Sender satte 10,4 Milliarden Euro ein. Dennoch konnte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von den Ländern nur knapp verhindert werden. Sparen und nicht mehr Geld verlangen, sollte künftig das Motto des ÖRR lauten, doch genau eine dieser Sparmaßnahmen könnte für Millionen von Beitragszahlern zum teuren Verhängnis werden.

Wesentliche Änderung für Rundfunkbeitragszahler
Grund dafür ist eine Änderung, die der Beitragsservice schon seit längerem umsetzen will: die Abschaffung der vierteljährlichen Zahlungsaufforderungen. Viel Geld kann gespart werden, an Porto, Papier und Aufwand, so der Beitragsservice, wenn diese nicht mehr verschickt werden.

Für diejenigen, die ihren Rundfunkbeitrag nicht per Lastschrift bezahlen, bedeutet dies jedoch den Verlust einer hilfreichen Zahlungserinnerung. Wenn Sie die Zahlung Ihrer Gebühren vergessen, müssen Sie mit einem Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro rechnen – keine riesige Summe, aber dennoch ärgerlich, wenn man sie unnötigerweise zahlen muss!

Neue Einmalzahlungsaufforderung ersetzt vierteljährliche Zahlungsaufforderungen
Anstelle der vierteljährlichen Zahlungsaufforderung versendet der Beitragsservice künftig nur noch eine „Einmalzahlungsaufforderung“: Ein Schreiben, in dem alle vierteljährlichen Zahlungstermine aufgeführt sind. Wie der Name schon sagt, erhalten die Beitragszahler dies jedoch nur einmal. Nach Erhalt des Schreibens gelten jedes Jahr die gleichen Zahlungstermine, und es werden keine weiteren Benachrichtigungen versandt, es sei denn, es gibt eine Änderung des zu zahlenden Betrags.

Rundfunkbeitragszahler müssen handeln
Ohne Zahlungsaufforderungen müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Ihre Zahlung jedes Mal pünktlich beim Beitragsservice eingeht. Am einfachsten ist es natürlich, auf Lastschriftverfahren umzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:
– Den Beitrag für ein ganzes Jahr im Voraus am 1. Januar bezahlen
– Die Beiträge für 6 Monate im Voraus bezahlen – jeweils am 1. Januar und am 1. Juli
– Sich im Kalender eine Erinnerung einrichten, um vierteljährlich im Voraus, jeweils am 1. eines Quartals, zu bezahlen.

Hier kommt jedoch die Verwirrung ins Spiel: Nicht alle werden gleichzeitig auf die neue Methode umgestellt. Einige Zahler haben ihre Einmalzahlungsaufforderung bereits erhalten, andere noch nicht, da der Umstellungsprozess seitens des Beitragsservices für Rundfunkgebühren noch das ganze Jahr 2026 andauern wird. Erst wenn Sie die Benachrichtigung erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.

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Oskar Herbert