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Stadt schnappt Familie das Haus weg, die Schulden bleiben

Berliner Vorkaufsrecht: Eine junge Familie kauft sich ein Haus – dann schnappt der Stadtbezirk es weg. Es bleibt ein Schuldenberg und Strafzinsen.

Ein junges Paar mit zweijährigem Sohn suchte sich ein Häuschen im Grünen in Blankenburg (Berlin-Pankow). „16 000 Euro an den Makler und 3000 Euro an den Notar haben wir bereits gezahlt“, sagt Andreas J. im Interview mit der BILD-Zeitung. Dazu kam eine Investition von 20 000 Euro für ein neues Bad und weitere Umbauten. Für all die Kosten ließ das Paar sich einen Kredit von 260.000 Euro bei der Bank bewilligen. Dann kam der große Schock. Der Berliner Stadtbezirk übt Vorkaufsrecht aus. Aus der Traum vom Eigenheim.

In Berlin-Brandenburg ist der Bau von 6000 Wohnungen geplant. Um dies zu ermöglichen, beschloss die Stadt sich das Häuschen im Papstfinkweg in Blankenburg (Pankow) anzueignen. Dies kann der Senat im Rahmen des Vorkaufsrechts bewilligen, weil das Paar einen aufschiebenden Kaufvertrag abgeschlossen hatte. Aufgrund dieses Sonderfalls wurde der Kauf erst dieses Jahr gültig, obwohl die junge Familie schon seit 2016 in das Haus investiert. Das Bezirksamt Pankow erfuhr schließlich von dem Verkauf und schaltete sich dazwischen.

Die Familie bleibt auf den Schulden sitzen
Laut BILD-Zeitung bleibt die betroffene Familie nun auf ihren Schulden sitzen. Das Haus ist jedoch weg. Das Schlimmste: Weil der Kredit bereits bewilligt wurde, aber die Immobilie dazu fehlt, fror die Bank die gewaltige Summe ein. Gemäß BILD-Recherchen fordert die Bank dafür eine monatliche Zahlung von 675 Euro Strafzinsen.

Das Vorkaufsrecht soll Mieter schützen
Eigentlich soll das Vorkaufsrecht Mieter schützen. Der Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e.V. erklärt auf seiner Website: 2016 hätten die jeweiligen Landesverbände von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen festgelegt, „eine „zunehmende Verdrängung [von Mietern] zu verhindern und den sozialen Zusammenhalt in Berlin zu stärken.“ Im August 2017 beschloss der Senat ein Konzept zur Ausübung von Vorkaufsrechten durch die Berliner Bezirke. Das heißt, wenn in einem sogenannten „Milieuschutzgebiet“ ein Immobilienverkauf stattfindet, dürfen landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sich einschalten und ihr Vorkaufsrecht einfordern. Wird dem stattgegeben, muss der Verkäufer die Immobilie an die Wohnungsbaugesellschaft verkaufen anstatt an den ursprünglichen Investor. Zahlreiche Mieter sollten so vor Verkäufen geschützt werden, die zu einer Mieterhöhung führen oder das Wohnangebot zu Gunsten von Investitionsobjekten verkleinern.

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Author
Sara Breitner