

Das haben sie noch nie zuvor geprüft! Auf Millionen von Autofahrern könnte beim nächsten TÜV eine böse Überraschung warten: Es kommen strengere Regeln, und der Weg zur Plakette wird schwieriger denn je.
Die EU hat mehrere Änderungen für die Hauptuntersuchung (HU) vorgeschlagen: Nahezu jeder Autofahrer auf europäischen Straßen wird davon betroffen sein. Hier sind die wichtigsten Informationen.
Neue Prüfpunkte kommen
Der Katalog der bei der Hauptuntersuchung durchgeführten Prüfungen ist bereits lang. Nun sollen folgende Prüfungspunkte hinzukommen:
– Sicherheitssysteme wie Airbags und der automatische Notbremsassistent werden künftig standardmäßig geprüft.
– Zusätzliche Abgasmessungen wie Stickoxide (NOx) und die Anzahl der ausgestoßenen Partikel sollen durchgeführt werden.
– Außerdem kommen spezifische Prüfungen für E-Autos und Hybridfahrzeuge hinzu.
Herstellerrückrufe werden berücksichtigt
Herstellerrückrufe nehmen in letzter Zeit immer mehr zu: Stellantis (Fiat, Opel, Peugeot, Citroën), Ford, Toyota, Hyundai und Volvo müssen derzeit Fahrzeuge zurückrufen. Zudem läuft noch immer ein groß angelegter Rückruf aller Fahrzeuge mit einem bestimmten Typ von Takata-Airbags.
Solche Rückrufe werden künftig auch beim TÜV berücksichtigt: Jedes Fahrzeug, für das zum Zeitpunkt der Prüfung ein ausstehender Rückruf vorliegt, wird automatisch durchfallen.
Sie können überprüfen, ob für Ihr Fahrzeug ein Rückruf läuft, indem Sie die Online-Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ durchsuchen oder auf der Website Ihres Fahrzeugherstellers nach Hinweisen suchen.
Neue Kilometerstand-Datenbank
Dies ist zwar keine TÜV-spezifische Überprüfung, aber dennoch wissenswert: Nach dem Willen der EU muss die Werkstatt den Tachostand jedes Fahrzeugs, das länger als eine Stunde in der Werkstatt verweilt, in einer nationalen Datenbank erfassen. Diese Maßnahme soll dem Tachomanipulationen ein Ende setzen.
Bei vernetzten Fahrzeugen wird der Tachostand natürlich bereits vom Hersteller erfasst.
Fahrzeugprüfung im Ausland
Es gibt gute Nachrichten für Autobesitzer, die längere Zeit im Ausland verbringen: Künftig wird es möglich sein, das Fahrzeug in jedem EU-Land prüfen zu lassen und ein europäisches Kurzzertifikat zu erhalten. Damit verlängert sich die Gültigkeit der Plakette um 6 Monate. Danach muss das Fahrzeug erneut in dem Land geprüft werden, in dem es zugelassen ist.
HU weiterhin alle zwei Jahre
Es gibt auch gute Nachrichten für Fahrer älterer Fahrzeuge: Zuvor war vorgeschlagen worden, dass alle Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, künftig jährlich zur HU müssen. Dies wird nun nicht der Fall sein – die HU bleibt auch für ältere Fahrzeuge alle zwei Jahre fällig.