Verbraucherzentrale warnt: Rentner erhalten Tausende Euro weniger

Nur wenige Rentner erhalten mehr Geld, als sie gebrauchen können: Für zu viele ist jeder Euro kostbar. Aus diesem Grund sorgt eine Enthüllung der Verbraucherzentrale aktuell für Wellen: Zahlreiche Rentner erhalten wohl deutlich weniger Geld, als ihnen zusteht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft derzeit die Grundlagen für eine neue Sammelklage. Und zwar gegen mehrere Sparkassen. Der Vorwurf: Rentnern, die ihre Auszahlung erhalten, wurden (und werden) zu hohe Gebühren berechnet.

Über 1.000 Euro an Kosten
Die Rede ist von Rentnern, die einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse haben. Der vzbv hat den starken Verdacht, dass viele Betroffene beim Übergang in die Auszahlungsphase zu viel zahlen müssen. Dabei geht es insbesondere um die Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten, die Sparkassen beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlungsphase berechnen.

Wie t-online berichtet, hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2023 entschieden, dass eine der Klauseln zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Sparkassen-Riester-Verträgen unwirksam sei. Vor diesem Hintergrund prüft der vzbv nun, ob die Sparkassen Gebühren erhoben haben, die sie nicht hätten erheben dürfen. Und es geht dabei um keine geringen Beträge: Nach Angaben des vzbv können die von den Sparkassen erhobenen Gebühren über 1.000 Euro betragen und damit den Betrag, den ein Rentner erhält, erheblich beeinträchtigen.

vzbv prüft Sammelklage
Wie ein Sprecher des vzbv betont: „Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren.“ Um einen Überblick darüber zu erhalten, was von wem berechnet wurde, bittet der vzbv Personen, deren Auszahlung des Riester-Banksparplans in Kürze fällig ist oder in den letzten Jahren begonnen hat, sich zu melden. Der vzbv hat zu diesem Zweck eine spezielle Webseite eingerichtet. Wer sich dort anmeldet, erhält eine Benachrichtigung, sobald die Sammelklage zustande kommt – und letztendlich winkt möglicherweise eine Rückerstattung aller oder eines Teils der gezahlten Gebühren.

Ab 2027: Altersvorsorgedepot ersetzt Riester
2026 ist ohnehin das letzte Jahr, in dem Riester-Verträge abgeschlossen werden können. Ab 2027 übernimmt das Altersvorsorgedepot. Dabei eröffnen Sparer ein Wertpapierdepot, in das sie dann Geld einzahlen, das dort bis zu ihrem Ruhestand wachsen soll. Ab dem 1. Januar 2027 werden Altersvorsorgedepots von zahlreichen Banken (darunter auch den Sparkassen) angeboten. Um die Bürger zum Einzahlen in ihre Altersvorsorge zu motivieren, gewährt der Staat eine Grundzulage von bis zu 540 Euro. Wer vor seinem 25. Geburtstag mit der Altersvorsorge beginnt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro, während kindergeldberechtigte Kinder sogar mit 300 Euro zusätzlich rechnen können.

Tipp: Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, können Sie diesen nach dem 1. Januar 2027 auf Wunsch kostenlos in ein Altersvorsorgedepot umwandeln. Der Haken: Die Kündigung muss bis zum 31. März 2027 bei Ihrem alten Riester-Anbieter eingehen, Sie müssen also nach Jahresende zügig handeln. Alternativ können Sie natürlich auch bei Ihrem bestehenden Vertrag bleiben.

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Oskar Herbert