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Wichtige Änderungen ab dem 1. April

Der Monat April steht vor der Tür und es gibt wieder einige neue Regelungen, Gesetze und auch Beschlüsse, die viel betreffen können. So werden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, in Sachen Gehalt und auch beim Führerschein einige Änderungen gültig.

Die Schnelltests in Schulen und den Kindergärten sollen nach den Osterferien erheblich ausgeweitet werden. Zweimal pro Woche sollen dann, so bald es die Verfügbarkeit zulässt, Schüler, Kinder, Lehrer und auch Erzieher auf das Coronavirus getestet werden. Aber auch die Unternehmen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Mitarbeiter mindestens einmal, wenn möglich aber zweimal in der Woche testen lassen sollen. Bereits Anfang des Monats wird dazu ein Bericht veröffentlicht. Sollten die Unternehmen zu wenig Tests anbieten, so könnte auch hier über ein Pflicht nachgedacht werden.

Corona-Impfung beim Hausarzt möglich

Die Hausärzte in Deutschland sollen dann nach Ostern auch mit den Corona-Impfungen beginnen dürfen. Der Gesundheitsminister Jens Spahn betonte gegenüber der dpa: „Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, (…) wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können“. Zu Beginn bleiben also die Impfmengen noch recht überschaubar.

Gehaltserhöhungen für einige Arbeitnehmer

Ab dem April dürfen sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst über mehr Geld freuen. Ihre Tabellenentgelte werden um 1,4 Prozent bzw. um mindestens 50 Euro erhöht. In den Genuss von mindestens 50 Euro mehr Gehalt sollen dabei auch Praktikanten und Auszubildende kommen, wie das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mitteilte. Auch auf die Bundesbeamten wird dieses Tarifergebnis dann übertragen. Ausgeschlossen von dieser Erhöhung sind die Mitglieder der Bundesregierung, Bundesminister, Staatssekretäre und Präsidenten der obersten Bundesgerichte.

Eine weitere Änderung: Neuerung bei der Führerscheinprüfung

Wie bereits berichtet, gibt es auch Änderungen bei den Führerscheinprüfungen. Bislang war es Fahrzeughaltern, die ihre praktische Führerscheinprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hatten, nur erlaubt, solch Fahrzeug zu fahren. Diese Beschränkung wird nun zum April aufgehoben. So dürfen Fahrschüler nach der Fahrprüfung mit einem Automatikgetriebe auch mit einem normalen Schaltgetriebe fahren, wenn sie zusätzliche Fahrstunden genommen haben.

Neue Vorschriften für Kassenbons ab 1. April

Auch wenn es auf den ersten Blick wie ein Aprilscherz klingt, so werden doch ab dem 1. April bei den Discountern wie auch den Supermärkten die Kassenbons länger. Es treten dann Änderungen in Kraft, was alles auf einem Kassenbon stehen muss. Mit diesen Maßnahmen solle dann Steuerbetrug unmöglich gemacht werden. Dazu werden die Kassenzettel in eine Cloud übermitteln und digitalisiert. Auch wird künftig der Beginn und das Ende des Kassiervorgangs auf dem Bon ersichtlich sein.

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Alexander Grünstedt