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Wichtige Neuerungen bei Krankschreibungen greifen ab Januar

Der Arzt schreibt Sie krank – bisher hat das einen kleinen Papierkrieg bedeutet. Doch ab Januar gibt es einige Änderungen, die Sie kennen sollten. Neu ist, dass es für den Arbeitnehmer ab sofort endlich unkomplizierter werden soll.

Während Sie aktuell nach dem Arztbesuch Ihre Krankmeldung noch eigenständig an Ihre Arbeitsstelle und die Krankenkasse schicken müssen, wird letzteres schon seit Oktober von Ihrem Mediziner übernommen. Und schon bald ist es nicht einmal mehr Ihre Pflicht, den Krankenschein beim Arbeitgeber abzuliefern!

Was bleibt, ist die offizielle Krankmeldung beim Chef – den gelben Schein muss dieser sich ab Januar aber dann selbst beschaffen. Er bekommt das Papier auf Anfrage von der Krankenkasse, wobei die Übermittlung in Zukunft elektronisch erfolgen wird. Der Krankenschein, den Sie bei Ihrem Arzt erhalten, ist für Ihre persönlichen Aufzeichnungen gedacht.

Die Krankmeldung selbst kann auch via Telefon, E-Mail oder SMS erfolgen. Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, “Wer die Krankmeldung telefonisch durchgibt, lässt im Idealfall den Partner oder eine andere nahe stehende Person zuhören. So kann der oder die Kranke im Zweifelsfall beweisen, dass der Anruf tatsächlich erfolgt ist.”

Aber Achtung: Die Neuregelung betrifft nur gesetzlich Versicherte! Wer privat versichert ist, muss nach wie vor einen AU-Schein beim Arbeitgeber einreichen. “Gleiches gilt für Privatärzte oder AU-Bescheinigungen aus dem Ausland“, erklärt die Techniker Krankenkasse. Außerdem müssen Sie beim Arztbesuch nachfragen, ob die Praxis überhaupt an dem neuen elektronischen Prozedere teilnimmt. Sollte er das nicht tun, ist ebenfalls nach wie vor das Papier an den Chef zu überbringen. 

Die Neuerungen, die für zahlreiche Arbeitnehmer eine Erleichterung bringen sollten – gerade, wenn man eigentlich fertig im Bett liegt – hätten eigentlich bereits im Juli in Kraft treten sollen. Wieder einmal scheiterte es jedoch an der Digitalisierung, der Termin musste verschoben werden. Ab dem 1. Januar 2023 soll es endlich soweit sein.

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Martin Beier