

Vier von den Kommunalwahlen in Niedersachsen ausgeschlossene AfD-Politiker haben bei der jeweiligen Kommune Einspruch gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 13. September und in zwei Fällen auch der Stichwahl vom 27. September eingelegt.
Das bestätigte der Sprecher des AfD-Landesverbands Niedersachsen, Patrick Bauer, auf Anfrage der „Welt“. Einspruch sei eingelegt, nächste Instanz sei der Rat beziehungsweise der Kreistag, sagte Bauer. Bei Ablehnung folge der Gang vor das Verwaltungsgericht. In allen vier Fällen waren die AfD-Kandidaten von den zuständigen lokalen Wahlausschüssen wegen Zweifeln an der Verfassungstreue abgelehnt worden.
Betroffen sind die Landkreise Friesland und Lüneburg sowie die Städte Wilhelmshaven und Herzberg am Harz. In Friesland durfte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht zur Wahl stellen. In Lüneburg war der stellvertretende Landesvorsitzende Stephan Bothe betroffen, in Wilhelmshaven der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße und in Herzberg der Göttinger AfD-Kreisvorsitzende Justin Vogel.
Hintergrund war eine Neuregelung der niedersächsischen Wahlordnung aus dem Frühjahr. Demnach müssen Kandidaten für Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese nicht Gewähr dafür bieten, „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten“.
dts Nachrichtenagentur
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