Ärztepräsident: Telefonische Krankschreibung muss bleiben

Sollte die Krankschreibung künftig ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein, muss nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, die telefonische Krankschreibung für bekannte Patienten erhalten bleiben.

„Wenn die Politik an diesem Plan unbedingt festhalten will, sollte jedenfalls eine telefonische Krankschreibung bei Patienten, die in der Arztpraxis bekannt sind, möglich bleiben“, sagte Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die telefonische Krankschreibung mache „nur rund 1,2 Prozent aller AU-Tage aus“ und halte Menschen mit harmlosen Infekten aus den Arztpraxen heraus. „Gerade deshalb sollte sie bleiben.“

Auch Videosprechstunden könnten Reinhardt zufolge dabei hilfreich sein. „Wir nutzen sie schon heute, gerade bei Patienten, die wir kennen. Einen völlig unbekannten Patienten würde ich dagegen weder telefonisch noch per Video einfach krankschreiben“, erklärte er weiter.

Grundsätzlich hält Reinhardt die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Tag aber für den falschen Ansatz. „Die Arbeitsmoral der Deutschen wird nicht in deutschen Arztpraxen entschieden“, sagte er. Eine Krankschreibung ab dem ersten Tag werde daran nichts ändern.

Entscheidend in der Frage, wie häufig die Deutschen krank seien, seien vielmehr die Bedingungen in den Betrieben. „Der Krankenstand hängt auch stark vom Betriebsklima, von Wertschätzung, Arbeitsbedingungen und der Möglichkeit zur Mitgestaltung ab“, sagte Reinhardt. Wenn die Politik den Krankenstand tatsächlich senken wolle, sollte sie über andere Ansätze nachdenken. „Natürlich kann man über die Rahmenbedingungen sprechen – etwa Karenztage“, so der Ärztepräsident weiter.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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