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Bundeskartellamt will mehr Befugnisse im digitalen Bereich

Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, fordert mit Blick auf mögliche Mängel bei Online-Vergleichsportalen mehr Durchgriffsrechte für seine Behörde. “Dem Bundeskartellamt müssten auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschränkte Befugnisse im digitalen Bereich eingeräumt werden”, sagte Mundt dem “Handelsblatt” (Freitagsausgabe). “Auf dieser Basis könnte man auch bei den Vergleichsportalen eingreifen und tatsächliches Fehlverhalten abstellen.”

Mundt begründete seine Forderung damit, dass seine Behörde zuletzt zwar festgestellt habe, dass manche Portale gegen Verbraucherrechte verstoßen könnten, die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Verbraucherschutzes in diesem Bereich aber an Grenzen stießen. “Statt aber das Bundeskartellamt dazu zu ermächtigen, Verhaltensänderungen zu erzwingen, sollen Vergleichsportale gleich pauschal reguliert werden”, kritisierte Mundt mit Blick auf entsprechende Pläne der Großen Koalition. “Da wird ein Schritt übersprungen.” Eine einheitliche Regulierung ergebe aus seiner Sicht schon deshalb keinen Sinn, da es um “sehr unterschiedliche Einzelfälle” gehe. Das Kartellamt hatte in einer umfassenden Untersuchung Vergleichsportale für die Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen genauer unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der Untersuchung waren im Dezember vorgestellt worden. Damals hatte Mundt bemängelt, dass sich Verbraucher nicht immer darauf verlassen könnten, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden. Verbraucher würden oft nicht darüber aufgeklärt, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zustande kommen. Es fehle an Transparenz, rügte der Kartellamtschef seinerzeit.

Foto: Zwei Männer surfen im Internet, über dts Nachrichtenagentur

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dts