

Das Bundeskabinett hat die schon länger geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Erste Teile davon sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten, teilte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) am Mittwoch mit.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Wohnkostenpauschale für Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen, ab dem Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro anzuheben. Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten auf 563 Euro erhöht werden. Die Bedarfssätze für Schüler erhöhen sich dabei jeweils proportional. Ab dem Schuljahresbeginn bzw. dem Wintersemester 2028/2029 sollen die Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich angepasst werden. Der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester entfällt, und die Antragstellung soll künftig digital erfolgen.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, sagte Bär. Das BAföG bleibe „die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen“.
Im Koalitionsvertrag war eigentlich schon für das Wintersemester 2026/27 eine Erhöhung der Sätze angepeilt worden.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Studenten in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur