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Linnemann für Corona-Schutzschirm gegen Zwangsvollstreckungen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Unions-Wirtschaftsflügel drängt auf Regelungen, um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten das Überleben zu ermöglichen. “Wenn wir nichts unternehmen, steuert Deutschland auf einen Pleiteherbst zu, der sich gewaschen hat”, sagte der Vorsitzende der Mittelstandsunion (MIT), Carsten Linnemann, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). “So oder so werden die Insolvenzen zunehmen und damit auch die Zahl der Arbeitslosen, wenn Insolvenzen wieder angezeigt werden müssen.”

Und man könne die Pflicht zur Insolvenzanmeldung nicht bis zum Ende der Pandemie aussetzen. “Das würde unsere Volkswirtschaft kaum überleben.” Sinnvoll sei es dagegen, “wenn sich die angeschlagenen Unternehmen und ihre Gläubiger an einen Tisch setzen” und gemeinsam versuchten, Lösungen zu finden. “Unterm Strich haben auch die Gläubiger etwas davon. Für Hotelobjekte etwa, die von einer Insolvenz betroffen sind, werden Vermieter heute keine neuen Mieter finden”, sagte Linnemann. Es böten sich grundsätzlich zwei Wege an: “Entweder wir ziehen die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie vor, oder wir schaffen im bestehenden Insolvenzrecht einen besonderen Corona-Schutzschirm, der sie beispielsweise kurzzeitig vor Zwangsvollstreckungen schützt, um mit ihren Gläubigern verhandeln zu können.” Wegen der Coronakrise ist die Pflicht zur Anmeldung einer Insolvenz seit dem 1. März bis zum 30. September ausgesetzt.

Foto: Carsten Linnemann, über dts Nachrichtenagentur

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dts