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Dürfen wir keine Meinung mehr äußern? Faesers Pläne gefährden das Grundgesetz

Innenministerin Nancy Faeser sieht ihren Auftrag klar: Sie will alles bekämpfen, was den Staat bedroht. Aber geht sie dabei zu weit? Es gibt eine Grenze zwischen der Bekämpfung von Extremismus und der Einschränkung der Meinungsfreiheit. Verfassungsrechtsexperten schlagen nun Alarm: Faesers Pläne könnten eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen.

“Wer den Staat verhöhnt, muss es mit einem starken Staat zu tun bekommen.” Starke Worte von Faeser, die versichern, dass der Staat gegen Rechtsextremismus eindeutig vorgehen wird. Doch Faesers Pläne gehen darüber hinaus: Sie will den Rechtsextremismus im Keim ersticken, bevor er die Chance hat, in Gewalt auszubrechen.

Wie Thomas Haldewang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, erklärt, geht es darum, Grenzverschiebungen – gedankliche und verbale – zu unterbinden, damit sich gefährliche Muster nicht in unserer Sprache einnisten können.

Das bereitet dem Verfassungsrechtler Volker Böhme-Neßler große Sorgen: Im Gespräch mit ZDFheute weist er darauf hin, dass dies einen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen und damit unserer Demokratie schaden könnte. Er habe den starken Eindruck, dass Ministerin Faeser bereit sei, in ihrem Kampf gegen den Rechtsextremismus “alles beiseite zu räumen, was ihr im Weg steht”.


Aber nicht nur der Rechtsextremismus steht auf Faesers Radar. Im Jahr 2021 wurde der Verfassungsschutz um eine neue Abteilung erweitert, die sich mit der Delegitimierung des Staates befasst. Was ist damit gemeint? Laut Verfassungsschutzbericht handelt es sich um Fälle, in denen das Ziel darin besteht, “wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Kraft zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen”. So weit, so gut. Doch dann finden sich unter den zitierten Beispielen nicht nur die Aufstachelung zu Protesten gegen Corona-Maßnahmen und Rechtsextremismus. Wie die ZDFheute berichtet, soll er auch bei Protesten gegen “politische Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels” einschreiten. Das macht Verfassungsrechtler wie Böhme-Neßler stutzig: Wie weit soll das gehen? Ist jetzt jede Kritik an der Klimapolitik verboten? Das wäre doch eine Beschneidung der Meinungsfreiheit, die durch das Grundgesetz geschützt ist.

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Stephan Heiermann