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Länger arbeiten: Dieser Jahrgang kann mit 66 in Rente gehen

Wer ein Leben lang mehr oder weniger hart geschuftet hat, der freut sich auf den Tag, an dem er das nicht mehr tun muss. Die Rente ist für die einen ein willkommener neuer Lebensabschnitt und für die anderen ein Zeichen, dass das Leben dem Ende zugeht. So oder so: Alt werden beide, wieso da nicht ein bisschen entlohnt werden?
Doch es gibt Unstimmigkeiten beim Thema Rente in Deutschland. Denn tatsächlich hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren das Rentenalter stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahren angehoben. Früher noch konnte man bereits mit 63 Jahren in Rente gehen und musste nicht mehr arbeiten.

So richtig blickt niemand durch, wann er denn jetzt den letzten Arbeitstag hat und sich endlich zur Ruhe setzen darf. Deswegen gilt es in erster Instanz immer den Einzelfall zu betrachten. Doch natürlich gibt es auch Regeln, an die man sich halten kann und mit Hilfe derer man seinen eigenen Zeitpunkt für den Ruhestand schnell ermittelt.

Wer in diesem Jahr 66 Jahre alt wurde oder noch wird und mindestens fünf Jahre Beiträge geleistet hat, kann 2023 ohne Abzüge in den regulären Ruhestand treten. Dies betrifft den Jahrgang 1957. Das genaue Datum des Rentenbeginns hängt vom Geburtstag ab. Eine Ausnahme gibt es nur für die, die an Neujahr Geburtstag feiern: Wer am 1. Januar seinen 66. Geburtstag hatte, konnte bereits seit Dezember 2022 den Ruhestand genießen. Bis 2031 erhöht sich das reguläre Rentenalter auf 67 Jahre. Dies betrifft erstmals die Jahrgänge ab 1964.

Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Pro Monat, den man früher aufhört zu arbeiten, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente. Wer Schwerbehindert ist, der hat ebenfalls Anrecht darauf früher in Rente zu gehen, hier gilt der Einzelfall zu betrachten.

Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben, steht die Rentenversicherung einem gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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Author
Stephan Heiermann