Es ist allgemein bekannt, dass die Bundesregierung dringend Geld benötigt: Mit 503 Milliarden Euro liegt der Bundeshaushalt bereits in diesem Jahr mehrere Milliarden über den Erwartungen: Zwischen 2027 und 2029 droht eine Lücke von über 172 Milliarden Euro!
Der mit Abstand größte Posten im Haushalt sind die Sozialausgaben – sie allein machen über ein Drittel der Gesamtausgaben aus. Einsparungen sind dringend notwendig – aber wo kann man Geld einsparen, wenn so viele Versprechen einzuhalten sind? Die versprochene Senkung der Stromsteuer für Privatverbraucher ist ausgeblieben, was schon zu heftiger Kritik geführt hat. Steuererhöhungen könnten eine mögliche Lösung sein, sind aber natürlich ebenfalls äußerst unpopulär.
Eine schwierige Situation, aber die Bundesregierung glaubt, nun einen Weg gefunden zu haben, um an Milliarden Euro zu kommen: Und zwar über die „nachrichtenlosen” Bankkonten der Bürger.
Nachrichtenlose Konten – auch als „ruhend“ oder „inaktiv“ bezeichnet – sind Bankkonten, bei denen über einen Zeitraum von vielen Jahren keinerlei Kontakt zu Inhaber:innen oder berechtigten Personen besteht. Weder werden Überweisungen getätigt noch Post empfangen, auch Rückfragen der Banken bleiben unbeantwortet.
Häufige Gründe für solche Konten:
Nach Angaben der Nord24 schlummern so zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf nachrichtenlosen Konten bei deutschen Banken. In Großbritannien – auf dessen Regelung das geplante deutsche Gesetz teilweise fußt – werden solche Beträge bereits zentral weiterverwendet.
Im Zentrum steht das sogenannte Bankkontenzugriff Gesetz, mit dem die Bundesregierung sämtliche Banken verpflichtet, nachrichtenlose Konten nach einem gewissen Zeitraum an eine staatliche Stelle zu melden. Das Gesetz sieht folgendes mehrstufiges Vorgehen vor:
Ein sensibles Thema hierbei ist der Regierung Zugriff Bankkonten, denn hier erweitert der Staat seine Regelungsbefugnis über privates Vermögen. Kritiker fordern klarere Fristen, umfassende Information der Öffentlichkeit und einfache Rückforderungsverfahren.
Gesetzespunkt | Vorgesehene Regelung | Kommentar |
---|---|---|
Definition „nachrichtenlos“ | Konto inaktiv >15 Jahre, kein Kontakt, keine Bewegung | Sicherheit durch dokumentierte Kontaktversuche |
Meldung an Staat | Pflicht ab Inaktivitätszeitraum | Bank muss Inhaber suchen |
Fondseinzahlung | Geld an staatlichen Fonds | Verwendung für Gemeinwohl vorgesehen |
Rückforderung möglich | Ja, mit Identitätsnachweis | Bürokratie, aber Recht auf Auszahlung bleibt |
Für aktive Kontoinhaber gilt selbstverständlich weiterhin die gesetzliche Einlagensicherung. Guthaben sind pro Bank und Kunde bis zu 100.000 Euro geschützt – bei Gemeinschaftskonten sogar doppelt so hoch. Kurzfristig (z. B. durch Erbschaften oder Immobilienverkäufe) kann der Schutz sogar für einige Monate auf 500.000 Euro steigen.
Die neue Regelung betrifft hingegen nur Geld auf nachrichtenlosen Konten. Das bedeutet, dass Guthaben nicht einfach „enteignet“ werden: Die betroffenen Bankkunden (oder Erben) können auch nach Übertragung an den Fonds weiterhin ihr Geld zurückfordern.
Folgende Bankkonto Sicherheit Maßnahmen gelten ab 2025 unverändert:
Die geplanten Änderungen schaffen also eher Transparenz: Kein aktives und regelmäßig genutztes Konto wird durch das neue Gesetz automatisch betroffen.
Die entscheidende Frage lautet: Ist mein eigenes Konto von dem neuen Gesetz betroffen? Betroffen sind nur Konten, bei denen seit mindestens zehn Jahren absolut keine Aktivität stattfand . Folgendes sollten Sie tun, um Ihre Konten zu schützen:
Beispiel aus dem Alltag:
„Nach dem Umzug hatte ich das Kindersparkonto meiner Tochter komplett vergessen. Erst ein Brief meiner Hausbank hat mich erinnert, dass dort noch ein vierstelliger Betrag liegt. Eine schnelle Filialüberweisung hat gereicht, um das Konto wieder als aktiv zu kennzeichnen.“
Erfahrung Familienerbe:
„Nach dem Tod meines Onkels stießen wir auf ein nie genutztes Girokonto von Mitte der 80er. Zum Glück konnten wir als Erben nach Vorlage der Unterlagen problemlos verfügen. Unter dem neuen Gesetz hätte der Prozess wohl mehr Zeit in Anspruch genommen, aber das Geld wäre nicht verloren gewesen.“
Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Änderungen vor allem für „vergessene“ Konten greifen sollen, nicht aber für das tägliche Gehaltskonto.
Das unbeanspruchte Konten Gesetz und die geplante Überführung nachrichtenloser Gelder in einen staatlichen Fonds sind ein massiver Eingriff ins deutsche Bank- und Erbrecht, sollen aber durch intensive Informationspflichten und Rückforderungsrechte möglichst transparent und fair gestaltet werden. Bankkunden, die regelmäßig mit ihrem Konto arbeiten, sind nicht betroffen. Wer jedoch noch „alte“ Konten oder Sparkonten aus Familienzeiten hat, sollte diese prüfen und ggf. aktualisieren.
Die Bundesregierung Kontenzugriff ist auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt – im laufenden Tagesgeschäft und bei alltäglichen Bankgeschäften ändert sich für private Sparer zunächst nichts.
Wer mehr wissen möchte, findet aktuelle Informationen direkt auf den Webseiten renommierter Medien oder beim Bundesfinanzministerium.
Indem das neue Finanzgesetz Bankkonten für Klarheit und Wiederverwertung von inaktiven Geldern sorgt, bleibt der Schutz privater Guthaben auch künftig ein zentrales Anliegen. Ein kluger Umgang mit Bankkonten und regelmäßige Aktualisierungen helfen, das eigene Vermögen zu sichern, sodass es nicht eines Tages unter den Begriff „Geld auf nachrichtenlosen Konten“ fällt.