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1. Oktober: Diese neuen Regelungen und Gesetze treten jetzt in Kraft

Mit dem 1. Oktober werden wieder neue Regelungen und Gesetze in Kraft treten. Welche das genau sind, erfahren Sie hier.


Digitale Krankschreibung kommt

Ab Freitag wird eine Krankmeldung nicht mehr vom Versicherten an die Krankenkasse geschickt, sondern der Arzt übermittelt diese dann elektronisch. Doch muss bis auf Weiteres die Bescheinigung im Rahmen der persönlichen Übermittlung an den Arbeitgeber geschickt werden.

Allerdings ist zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Übergangsregelung vereinbart worden, da die technische Ausstattung noch nicht überall gegeben ist. Sollte die Technik es nicht zulassen, so dürfen Ärzte bis Ende des Jahres auch in Papierform die Übermittlung bewerkstelligen.

Freiwillige elektronische Arzneimittelrezepte

Nachdem die Tests in Berlin und Brandenburg erfolgreich waren, ist es nun ab dem Monatsbeginn möglich, dass durch Arztpraxen elektronische Rezepte ausgestellt werden. Während einer Übergangsfrist bis Ende des Jahres können die Patienten die eRezepte dann unter anderem per Smartphone verwalten.

Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Ab dem 35. Lebensjahr haben die gesetzlich Versicherten jetzt einen Anspruch darauf, sich auf Hepatitis B und C testen zu lassen. Dies ist jährlich möglich und im Gesundheits-Check-up enthalten. Dieser kann alle drei Jahre kostenlos durchgeführt werden.

Neue Regelung bei Corona-Schnelltests

Auch ändert sich ab dem 11. Oktober das Prozedere für Corona-Tests. Genesene und Geimpfte brauchen diese nicht mehr zu machen, doch wird es für ungeimpfte Personen nun teuer. Sie müssen in der Regel die Tests dann aus eigener Tasche bezahlen. Ausnahmen wird es dann nur für Kinder unter zwölf Jahren geben und für Menschen, die sich auf Grund von gesundheitlichen Problemen nicht impfen lassen können.

In der dazugehörigen Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium ist auch eine Übergangsregelung enthalten. So gibt es bis zum 31. Dezember für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sowie für Schwangere mindestens einen Test in der Woche umsonst. Die STIKO hat erst vor Kurzem die Empfehlung zur Impfung dieser Altersgruppe gegeben und ihnen wird somit mehr Zeit eingeräumt, sich vakzinieren zu lassen.

Schutz vor zu hohen Mahnungskosten bei Inkassoverfahren

Um Verbraucher vor zu hohen Kosten bei einem Inkassoverfahren zu schützen, ist bereits im Frühjahr eine Reform beschlossen worden, die nun ansatzweise in Kraft tritt. So sinkt der Gebührensatz für Schuldner von 1,1 Prozent auf 0,5 Prozent, wenn sie nach der ersten Mahnung ihre Außenstände begleichen. Insgesamt sieht die Reform vor, dass die Gebühren auf maximal 0,9 Prozent gedeckelt werden. Vorgesehen ist von der Regierung, dass alle Gebühren um etwa 20 Prozent sinken.

Mehr Arbeiten im Garten nun wieder erlaubt

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt, in Gärten Hecken, Sträucher oder Bäume zu beschneiden. Dies gilt zum Schutz von Vögeln und Tieren. Ab 1. Oktober können aber nun wieder viele Arbeiten selbst erledigt werden.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Bis zum 31. Oktober haben alle Steuerzahler noch die Möglichkeit, ihre Steuererklärung für 2020 abzugeben. Dies solle der Entlastung sowohl der Verbraucher als auch der Ämter und Steuerberater dienen, die in der Corona-Krise einen veränderten Aufwand durch Kontaktbeschränkungen haben. Für gewöhnlich endete die Frist am 31. Juli. Und bis zum 31. Mai 2022 kann die Steuererklärung abgeben, wer diese durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lässt.

Kommentare anzeigen

  • Gilt die Freiwillige Krankenkasse auch für alle ab 1. Oktober 2021? 🤔

    • Offenbar doch nicht, denn entsprechende Zeilen wurden inzwischen entfernt. 🤔

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Author
Sara Breitner