10.000 Euro Bußgeld für falsches Faschingskostüm

Ob Fastnacht, Fasching oder Karneval, es ist wieder an der Zeit, in der man hierzulande die Kostüme auspackt, um ein paar Tage lang ausgelassen mit Freunden und Familie feiern zu können. Aber wenn es um die Verkleidung geht, ist Vorsicht geboten. Zur Faschingszeit drücken zwar die Gesetzeshüter gerne mal ein Auge zu, wenn es um die Ausgelassenheit geht, aber mit der Wahl der Kostüme ist kein Spaß zu verstehen. Wer das falsche Kostüm heraussucht und damit auf die Straße geht, kann mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. 

Bedrohungen für Menschenansammlungen 

Für die Polizei steht insbesondere die Bedrohung durch Terroranschläge an der Fastnacht im Fokus. Im Laufe der letzten Monate kam es bereits zu gezielten Übergriffen durch radikalisierte Islamisten auf deutschen Straßen, die die Möglichkeit ausgenutzt haben, in großen Menschenansammlungen so viele unschuldige Opfer wie möglich zu treffen. Mehrere Karnevalsumzüge bundesweit sind aus diesem Grund bereits abgesagt worden. In Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz oder Düsseldorf ist die Polizei schon in allerhöchster Alarmbereitschaft. Um mögliche Attentäter von verkleideten Narren unterscheiden zu können, ist es absolut notwendig, dass Waffen, darunter auch Attrappen und Anscheinswaffen, zu Hause gelassen werden. Wer mit einer Waffenattrappe erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und einem unangenehmen erweiterten Besuch in der örtlichen Polizeistation rechnen. Um Verhaftungen und Übergriffe bei falschen Polizisten zu vermeiden, sind Verkleidungen mit lebensechten Uniformen aus dem gleichen Grund verboten. 

Zu viel oder zu wenig Kleidung 

Noch härter geht das Gesetz vor gegen rechtsradikale Verkleidungen. Wer mit Naziuniformen und rechtsextremen Symbolen, unter anderem dem Hakenkreuz, auf der Straße oder bei öffentlichen Veranstaltungen gesehen wird, kann gemäß dem Verfassungsschutz nicht nur mit einer saftigen Geldstrafe, sondern auch einem Gefängnisaufenthalt von bis zu drei Jahren rechnen. Die Straßenverkehrsverordnung wird dagegen angewendet, wenn Fahrer, unabhängig von welchem Verkehrsmittel, sich zu sehr vermummen oder Maske tragen. Wer die ausgelassene Fastnachtszeit nutzen will, um sich ein wenig freizügig zu verkleiden oder die Kleidung gar ganz wegzulassen, muss damit rechnen, gemäß dem Strafgesetzbuch für Exhibitionismus oder zumindest der Erregung öffentlichen Ärgernisses festgenommen zu werden. Nicht verboten, aber generell als problematisch betrachtet werden Kostüme, die sich abfällig gegenüber Minderheiten, darunter Mitbürger von afrikanischer und asiatischer Herkunft sowie Indianern, ausdrücken. 

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  • Kostüme gegen Minderheiten. Was darf man überhaupt noch? Geht es nicht genau darum beim Fasching, sich so zu verkleiden, wie man es möchte?
    Ein Kind im Indianerkostüm hat sicher nicht die Absicht, irgendwen damit zu b beleidigen. Die finden Indianer einfach cool. Das ist doch eine Anerkennung und keine Beleidigung

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Alexander Grünstedt