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Falsch-Parken könnte bald sehr teuer werden

100 Euro-Strafe für das Parken auf dem Radweg oder im Halteverbot. So fordert es ein Bündnis mehrerer Verbände in einer aktuellen Petition.

Vergangene Woche startete ein Bündnis aus 12 Verbänden eine Online Petition, um die Bußgeldkatalog-Verordnung BKatV noch im kommenden Jahr zu verschärfen. Wenn es nach den Unterstützern der Aktion geht, sollen Parksünder zukünftig mit mindestens 100 Euro bestraft werden und einen Punkt in Flensburg erhalten. Die Petition richtet sich an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und hat bereits über 25.000 Unterstützer gefunden.

Klimaschutz und die Verkehrswende
Den Urhebern der Petition geht es um Klimaschutz und die Verkehrswende. Im Infotext auf change.org beklagt das Bündnis, dass Parksünder andere Verkehrsteilnehmer behindern und gefährden würden. Dies würde die Verkehrswende und damit den Klimaschutz ausbremsen. Diese Ziele könnten demnach nur gelingen, wenn mehr Menschen auf Alternativen zum Pkw zurückgreifen. Dafür seien „ein schneller, pünktlicher Bus- und Tram-Verkehr, attraktive und sichere Rad- und Gehwege sowie Respekt vor den Verkehrsflächen Anderer“ Voraussetzung. Den Falsch-Parkern sei es oft egal oder nicht bewusst, welche Konsequenzen ihr Handeln habe. Höhere Bußgelder sollen Abhilfe schaffen.

Darüber hinaus verweist das Bündnis auf Beispiele aus dem Ausland. Demnach würde Falsch-Parken in Dänemark ab 70 Euro geahndet, in den Niederlanden seien mindestens 90 Euro fällig und in Spanien sogar bis zu 200 Euro.

Konkret stellt die Petition folgende Forderung zur Diskussion:

  • Bußgelder für unzulässiges Halten und Parken für die Nummern 51-55 und 58-60 der Bußgeldverordnung seien auf 100 € anheben
  • das unzulässige Halten und Parken auf Rad- und Gehwegen, in zweiter Reihe, Feuerwehrzufahrten und in Kreuzungsbereichen sei als gefährliche Verkehrsverstöße in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufzuzunehmen
  • die beschriebenen Regelungen seien durch die Bundesregierung zum 01.01.2020 in Kraft zu setzen

Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Deutschland im Grundgesetz (GG) verankert. Dort heißt es: Wenn eine Petition binnen vier Wochen mindestens 50.000 Unterzeichner findet, so erhält der Petitionsurheber das Recht öffentlich gegenüber dem Petitionsausschuss des Bundestages zu sprechen.

Hinter der Petition steht ein Bündnis aus den folgenden 12 Vereinen: Verkehrsclub Deutschland (VCD), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bundesverband Carsharing (BCS) verschiedene Fahrrad-Vereinigungen (ZIV, VSF, ADFC), drei Vereine für Seh- und körperbehinderte Menschen (ABSV, BSK, DBSV) sowie die Vereinigungen für umweltfreundliche und fußgängerfreundliche Stadtentwicklung (Initiative Clevere Städte, FUSS e.V. und Changing Cities)

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Author
Sara Breitner