Die meisten wissen bereits, dass Meta, der amerikanische Tech-Riese hinter den sozialen Medien Facebook und Instagram sowie des Messenger-Services WhatsApp, nichts Besseres zu tun hat, als seinen Nutzern hinterher zu spitzeln. Die wenigsten wissen aber, dass Meta das gar nicht tun darf, besonders nicht in Deutschland. Bei uns gilt nämlich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die vorschreibt, dass Internetnutzer hierzulande der Sammlung ihrer Daten explizit zustimmen müssen, bevor Meta mit der Online-Verfolgung beginnen kann. Mindestens ein Nutzer hatte genug davon, auch außerhalb der Meta-Websites ausspioniert zu werden, und hat beim Landgericht in Leipzig Klage eingelegt. Am 4. Juli dieses Jahres kam das Urteil.
Bis zu 10.000 Euro Schadensersatz
Gemäß dem Urteil vom Landgericht in Leipzig muss Meta jetzt dem Kläger 5.000 Euro in Schadensersatz für die unrechtmäßige Bespitzelung zahlen. Dabei musste der Nutzer nicht einmal vor Gericht erscheinen und aussagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und man geht davon aus, dass Meta in die Berufung gehen wird. Dennoch bereiten sich mehrere Verbraucherverbände, darunter die Stiftung Warentest, auf viele Anfragen und möglicherweise Sammelklagen im Zusammenhang mit der Nutzung von Meta-Websites vor. Das Leipziger Gericht hat nämlich bekannt gegeben, dass das Urteil gegen Meta als Präzedenzfall betrachtet werden kann. Damit haben alle, die in Deutschland einen Meta-Account haben, die Möglichkeit, Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro einzuklagen.
Stiftung Warentest veröffentlicht Empfehlungen
Laut einem Artikel auf der Website der Stiftung Warentest sollten Geschädigte, die einen Meta-Account für Facebook oder Instagram haben, sich mit ihrer Schadensersatzforderung zuerst direkt an Meta wenden. Ein Musterbrief für die Forderung wurde bereits von der Stiftung hier bereitgestellt. Sollte Meta die Forderung zurückweisen, muss dem Anspruch über den Rechtsweg und mit anwaltlicher Hilfe nachgekommen werden. Bisher haben mehr als 500 Kläger auf diesem Weg bis zu 10.000 Euro in Schadensersatz zugesprochen bekommen. Allerdings wurden auch 1000 Klagen von den Gerichten abgewiesen. Wem das Risiko zu hoch ist, abgewiesen zu werden, kann dennoch Geld für das Bespitzeln erhalten. Spezialisierte Dienstleister kaufen nämlich im Augenblick die Ansprüche von Meta-Kunden für einen Pauschalbetrag von 50 Euro ab, um diesen dann im eigenen Namen vor Gericht einzuklagen. Damit verliert man zwar eine gehörige Portion des Schadensersatzanspruchs, spart sich allerdings auch das Ungemach der juristischen Verfolgung.