Aldi: Verbraucherschützer warnen vor übler Preisfalle beim Discounter

Aldi wirbt mit Qualitätsprodukten zu günstigen Preisen, doch derzeit zahlen Kunden am Ende deutlich mehr als erwartet. Wie die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg warnt, greift der Discounter in diesem Fall zu einem fiesen Trick.

Nichts ist schlimmer, als nach dem Einkauf nach Hause zu kommen, den Kassenbon zu kontrollieren und festzustellen, dass man für einen Artikel viel mehr bezahlt hat, als erwartet. Genau diese Erfahrung haben Kunden bei Aldi Süd kürzlich gemacht.

Verbraucher bei Obst und Gemüse getäuscht?
Frisches Obst und Gemüse sind ein sehr wichtiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. Und bei Aldi können Familien beim wöchentlichen Einkauf sicher sein, eine gute Auswahl zu finden – und das zu scheinbar sehr günstigen Preisen. Doch wie Marktcheck enthüllt, ist der Preis, den man sieht, nicht unbedingt der Preis, den man bezahlt.

Als Beispiel wird der Fenchel genannt: Dieser wurde bei Aldi Süd auf dem Preisschild in großer Schrift für 88 Cent beworben. Bei diesem günstigen Preis wollte eine Kundin 5 Stück kaufen – nur um an der Kasse festzustellen, dass der tatsächliche Preis 25 % höher war. Wie kann das sein? Es stellte sich heraus, dass der auf dem Preisschild angegebene Preis ein so genannter Beispielpreis war: In kleinen Buchstaben stand neben dem Preis „für 260 g z.B.“. Nicht, wie von der Kundin erwartet, 88 Cent pro Stück.

Preisangabe verstößt wohl gegen Verbraucherschutzgesetz
Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL betont, entspricht dies keineswegs der Preisangabenverordnung des Verbraucherschutzgesetzes. Hiernach muss bei lose angebotener Ware der Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung für eine Mengeneinheit von entweder 1 kg, 100 g, 1 l oder 100 ml angegeben werden. Eine Einheit, die für den Verbraucher Sinn macht und mit der er Preise leicht vergleichen kann. Dies ist bei einem Beispielpreis für 260 Gramm nicht der Fall.

Die von Marktcheck befragte Kundin sagt, sie fühle sich vom Discounter getäuscht. Und auch wenn der Unterschied für den einzelnen Kunden vielleicht nur ein paar Cent oder ein paar Euro ausmacht, muss die Frage der Kundentäuschung ernst genommen werden. In dieser Sache geht die Verbraucherschutzzentrale in Baden-Württemberg bereits gegen Aldi vor.

Verbraucher müssen Preisschilder sehr genau prüfen
Ob es sich dabei um eine Verbrauchertäuschung (wie manche meinen) oder tatsächlich um einen „bedauerlichen Einzelfall“ handelt, wie Aldi Süd behauptet, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gut beraten sind, bei Preisschildern sehr genau hinzuschauen, vor allem wenn es sich um ein außergewöhnlich gutes Angebot handelt.

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Kai Degner