Die Preise für Produkte und Dienstleistungen sind in Deutschland nach wie vor erschreckend hoch. Trotz der willkommenen positiven Rentenanpassung im Juli haben viele ältere Menschen weiterhin Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass sie Anspruch auf einen zusätzlichen Geldbetrag haben.
Viele Rentner sind sich nicht bewusst, dass es neben dem bekannten Rentenfreibetrag noch einen weiteren steuerlichen Vorteil gibt, der bares Geld sparen kann: den Altersentlastungsbetrag. Wer im Jahr 2025 Anspruch darauf hat, kann seine Steuerlast um bis zu 627 Euro senken und so die monatliche Rente direkt spürbar aufbessern. Es lohnt sich, diese steuerlichen Vorteile genauer zu beleuchten – und vor allem zu prüfen, ob Sie persönlich profitieren können.
Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Menschen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig davon, ob sie schon Rentner sind oder noch arbeiten. Im Unterschied zum Rentenfreibetrag, der direkt für die gesetzliche Rente gilt, wird der Altersentlastungsbetrag auf alle übrigen Einkünfte angewandt, also beispielsweise auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Gehalt aus einer Nebenbeschäftigung im Ruhestand.
Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ist, hängt vom Jahrgang ab. Aktuell gibt es 2025 zum Beispiel für den Jahrgang 1960 13,2 Prozent der positiven Einkünfte, höchstens 627 Euro[Quelle: Finanztip]. Wichtig: Der Prozentsatz und der Höchstbetrag werden individuell für jeden Anspruchsberechtigten berechnet und bleiben dann ein Leben lang gleich. Aber: Der verfügbare Altersentlastungsbetrag wird jedes Jahr um 0,4 Prozent gekürzt: Während 64-Jährige in diesem Jahr noch 13,2 Prozent erhalten, werden diejenigen, die nächstes Jahr 64 Jahre alt werden, nur noch 12,8 Prozent erhalten. Zukünftige Rentner können aber aufatmen: Der Altersentlastungsbetrag wird erst im Jahr 2058 vollständig abgeschmolzen. Rentner jüngerer Jahrgänge können also weiterhin damit planen.
Viele Senioren erfahren oft erst bei der jährlichen Steuererklärung oder einer Altersvorsorge Beratung von diesem Freibetrag und verschenken Jahr für Jahr bares Geld. Dabei können mit dem richtigen Wissen die Steuervergünstigungen im Ruhestand maßgeblich zur finanziellen Entlastung beitragen.
Wer herausfinden möchte, wie hoch sein persönlicher Altersentlastungsbetrag ist, muss zwei Dinge beachten: den Geburtsjahrgang und die positiven Einkünfte jenseits der gesetzlichen Rente. Die Berechnungsformel lautet:
Altersentlastungsbetrag = Bemessungsgrundlage × Prozentsatz (maximal Höchstbetrag)
Beispiel:
Ein Rentner, Jahrgang 1960, hat im Jahr 2025 zusätzliche Einkünfte aus Vermietung in Höhe von 4.500 Euro. Er erhält laut Tabelle 13,2% Entlastung, maximal 627 Euro. Sein Betrag:
4.500 Euro × 13,2% = 594 Euro (da unter dem Höchstbetrag, wird der volle Betrag angesetzt).
Geburtsjahr | Jahr Anspruch | Prozentsatz | Maximaler Betrag |
---|---|---|---|
1959 | 2024 | 13,6 % | 646 € |
1960 | 2025 | 13,2 % | 627 € |
1961 | 2026 | 12,8 % | 608 € |
1962 | 2027 | 12,4 % | 589 € |
Quelle: Finanztip
Je später das maßgebliche Jahr, umso kleiner der prozentuale Satz – dieses Prinzip kennen viele schon vom Rentenfreibetrag. Daher lohnt es sich, die eigenen Rentenstrategie frühzeitig mit einem Steuerberater oder bei einer Altersvorsorge Beratung zu optimieren.
Der oft höhere steuerfreie Anteil an der gesetzlichen Rente, der sogenannte Rentenfreibetrag, wird nach dem Jahr des Renteneintritts berechnet. Geht jemand beispielsweise 2025 in Rente, bleiben 16,5 % seiner Jahresrente steuerfrei[Quelle: VLH]. Die folgende Tabelle zeigt, wie der Anteil im Laufe der Jahre schmilzt:
Rentenbeginn | Freibetragssatz | Erste volle Jahresbruttorente | Rentenfreibetrag |
---|---|---|---|
2023 | 17,5 % | 20.000 € | 3.500 € |
2025 | 16,5 % | 20.000 € | 3.300 € |
2058 | 0 % | 20.000 € | 0 € |
Der Rentenfreibetrag bleibt lebenslang in dieser festgelegten Höhe bestehen. Rentner profitieren dauerhaft – auch nach eventuellen Rentenerhöhungen, etwa durch jährliche Anpassungen. Den eigenen steuerfreien Anteil kann man beim Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen lassen oder mit spezialisierten Rechnern wie denen auf Smart-Rechner.de überprüfen.
Wer zudem Einkünfte aus anderen Quellen, etwa einer Nebentätigkeit im Ruhestand, erzielt, kann beide Freibeträge nutzen. So lässt sich die Steuerschuld im Alter gezielt reduzieren – auch als Teil einer umfassenden Altersvorsorge Optimierung.
Mit einem gezielten Steuerfreibetrag für Rentner und dem Altersentlastungsbetrag lässt sich die Rente mit wenigen Maßnahmen optimieren. Die wichtigsten Schritte:
Erfahrene Pensionäre berichten, dass sie mit der richtigen Kombination von Rentenfreibetrag und Altersentlastungsbetrag jährlich mehrere Hundert Euro sparen konnten. Insbesondere, wer nebenbei noch selbstständig tätig ist oder Kapitalerträge erhält, sollte diesen Vorteil nicht unterschätzen.
Herr Schulze, 65 Jahre alt und frisch im Ruhestand, berichtet: „Ich war überrascht, wie sehr sich die Rentenbesteuerung verändert hatte. Erst nach einer gezielten Altersvorsorge Beratung wurde mir klar, dass meine Einnahmen aus Vermietung ebenfalls vom Altersentlastungsbetrag profitieren. Das hat meine Senioren Steuerersparnis um jährlich fast 500 Euro verbessert.“ So konnte er seine monatlichen Ausgaben deutlich leichter bewältigen und sogar einen kleinen Zuschuss zur jährlichen Urlaubsreise zurücklegen.
Auch Frau Hagedorn, die sich seit Jahren ehrenamtlich engagiert und gelegentlich Vorträge hält, profitiert von der aktuellen Gesetzgebung: „Früher habe ich meine Nebeneinkünfte brav versteuert, aber dank der Beratung und den Informationen zum Altersentlastungsbetrag zahle ich erheblich weniger Steuern. Ich kann nur jedem raten: Steuervergünstigungen für den Ruhestand aktiv nutzen!“
Viele weitere Beispiele zeigen, wie die Rente optimieren und clever genutzte Freibeträge große finanzielle Wirkung entfalten. Insbesondere im Zuge der geplanten Rentenanpassungen und regelmäßigen Rentenerhöhung Tipps lohnt es sich, jedes Jahr zu prüfen, wie die eigenen Finanzen gestaltet sind.
Der Altersentlastungsbetrag bleibt auch 2025 für viele Senioren eine oft unterschätzte, aber extrem lohnende Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung. Wer diese Option nutzt, kann Einnahmen außerhalb der gesetzlichen Rente um teils mehrere Hundert Euro steuerfrei stellen. Kombiniert mit dem Rentenfreibetrag und einer individuell abgestimmten Rentenstrategie bietet das Chancen, die monatliche Rente effektiv zu steigern und die eigene Altersvorsorge Optimierung gezielt voranzutreiben.
Die wichtigsten Empfehlungen: Informieren Sie sich über Ihre persönlichen Freibeträge, holen Sie sich professionelle Beratung – und geben Sie beide Entlastungsbeträge bei der Steuererklärung immer an. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zählt jeder gesparte Euro. So wird der Ruhestand zum echten Plus für Ihr Portemonnaie.
Weitere Informationen, Tabellen und Rechner finden Sie bei Finanztip und Smart-Rechner.de.