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Arbeitslose erhalten jetzt Bargeld-Auszahlungen im Supermarkt

In bestimmten Fällen genehmigt das Jobcenter Barauszahlungen. Diese Vorschüsse des Arbeitslosengeldes sind ab jetzt im Supermarkt erhältlich.

Arbeitslosengeld-Empfänger können in Notfällen eine Bargeld-Auszahlung bzw. einen Vorschuss des Arbeitslosengeldes beantragen. Dieses Verfahren ist vor allem für Arbeitslosengeld-II-Empfänger vorgesehen. Zukünftig erhalten diese den Bargeld-Vorschuss an den Kassen im Supermarkt und in Drogeriemärkten.

Laut Bundesagentur würden im Schnitt 245 Euro ausgezahlt. Wenngleich die Auszahlung im Einzelhandel stattfindet, besteht keine Kaufverpflichtung vor Ort. Außerdem soll die Geldübergabe möglichst unauffällig stattfinden. Bezieher der Sonderauszahlung erhalten einen „neutral gehaltenen“ Zettel im Jobcenter oder der Arbeitsagentur, welchen sie an der Kasse vorlegen können. Das Kassenpersonal scannt den darauf abgebildeten Barcode ein und leistet die entsprechende Auszahlung. Zukünftig sei es auch denkbar, dass der Barcode digital mittels einer dafür konzipierten App vorzeigbar gemacht werde.

Diskriminierungsfrei: Anonymer Zahlschein
Parteimitglieder der Linken hatten im Vorfeld bemängelt, dass dieses Vorgehen für die Arbeitslosen eine Stigmatisierung bedeuten würde. Die Bundesagentur für Arbeit wies die Kritik zurück: Das Zahlscheinverfahren sei diskriminierungsfrei, sagte ein Sprecher der Bundesbehörde in Nürnberg “Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu.”, so der Sprecher. Außerdem seien von diesen Auszahlungen nur wenige Einzelfälle in akuten Notsituationen betroffen. Das reguläre “Arbeitslosengeld wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen.”

Positive Resonanz nach Testphase
Bisher konnten Arbeitslosengeldempfänger Bargeld-Auszahlungen an Kassenautomaten in den Jobcentern erhalten. Weil diese in Unterhalt und Wartung kostenintensiv und darüber hinaus störanfällig waren, suchte die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit nach neuen Wegen, diese Barauszahlungen zu ermöglichen. 2018 wurde in einer Testphase überprüft, ob es sich bewährt, die Arbeitslosengeld-Vorschüsse an Kassen im Einzelhandel durchführen zu lassen. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden an den Standorten Börde, Dortmund, München, Neuwied, Oberhausen, Salzgitter, Schwandorf und Wolfsburg in Drogerien und Supermärkten wie dm, Rossmann, Rewe und Penny Bargeldauszahlungen geleistet. Insgesamt seien 78.000 Auszahlungen in Anspruch genommen worden. Dabei wurden insegesamt 20 Millionen Euro ausgezahlt. Die Resonanz in den Modellregionen sei positiv gewesen und die Auszahlungen störungsfrei von statten gegangen, erklärte der Sprecher der Bundesagentur. Darum sei das Vorgehen Anfang des Jahres bundesweit eingeführt worden. Damit steige die Zahl der Auszahlungsstellen von bisher 300 auf 10.000 an, so der Sprecher.

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Sara Breitner