Auch Flüge bedroht: Verkehr in ganz Deutschland bricht zusammen

Deutschlands Pendlern steht der Schweiß auf der Stirn, und jetzt sind auch noch Fluggäste von den Warnstreiks im Tarifkonflikt um die öffentlich Beschäftigten betroffen. Verdi-Vorsitzende Christine Behle kündigte eine Eskalation an

Warnstreiks im öffentlichen Verkehr in Deutschland kommen – möglich sind sogar Störungen im Flugverkehr. Das kündigte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle an, sofern die Arbeitgeber im Tarifstreit um den öffentlichen Dienst kein attraktives Angebot vorlegen. „Wenn da nichts kommt, wird es sicher zu einer deutlichen Ausweitung vor der Bundestagswahl kommen“, so Behle.

“Da wird noch was kommen”
Als man sie fragt, ob Flughäfen über das kommunal beschäftigte Bodenpersonal in den Tarifkonflikt einbezogen werden, erwidert Behle: „Da wird sicherlich noch was kommen.“ In verschiedenen Regionen des Landes war der öffentliche Nahverkehr zum Teil schon zusammengebrochen, etwa im Ruhrgebiet und in mehreren anderen Großstädten. Auch Erzieherinnen und Erzieher hatten sich angeschlossen.

Dritte Verhandlungsrunde am 11. Februar
Am Dienstag, dem 11. Februar, fanden am Vormittag weitere Gespräche statt. Es handelt sich bereits um die dritte Runde in den laufenden Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft kündigte einen unbefristeten Ausstand an, wenn ihre Forderungen nicht bis zur fünften Verhandlungsrunde am 21. März erfüllt werden sollten.

Fluggäste sollten ihre Rechte kennen
Sollte es tatsächlich zu einem Streik des Bodenpersonals an Flughäfen kommen, sollten alle Reisenden ihre Rechte kennen. Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Flug vom Streik betroffen ist, muss Ihre Airline Sie darüber informieren – bei einer Pauschalreise gilt dasselbe für den Reiseveranstalter. Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder Ausfällen haben Reisende Anspruch auf eine Alternativ­beförderung, bei mehr als fünf Stunden besteht das Recht, kostenlos zu stornieren. Wer aufgrund eines Streiks am Flughafen lange warten muss, hat das Recht auf Verpflegung. Wer strandet, sogar auf eine Unterkunft sowie den Transport dorthin und zurück.

Achtung: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht im Streikfall meist nicht, da solche Gründe nicht im direkten Einflussbereich der Airlines liegen. Ist ein Flug jedoch wegen eines Streiks verspätet ist oder fällt gar komplett aus, muss sich die betreffende Airline um Verpflegung und Unterbringung der Betroffenen kümmern. Eine Verantwortliche von „Flightright“ erklärt: „Bei einem Streik der Bodenabfertiger haben Flugreisende in jedem Fall die Wahl zwischen einer Rückzahlung des Ticketpreises oder einer kostenlosen Ersatzbeförderung zum Zielort.“

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Martin Beier