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Außenminister verteidigt Ausnahmen für Kinderehen

Seine Toleranz gegenüber Kinderehen beschert dem Außenminister Heiko Maas (SPD) massive Kritik aus den Reihen der Union. Zwar stellte er noch am vergangenen Dienstag in Berlin klar, dass auch er Ehen von Kindern unter 16 Jahren ablehne, das es aber „Ausnahmesituationen“ bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren gebe.
Vor allem dann, wenn Heranwachsende zwischen 16 und 18 Jahren schon gemeinsam Kinder hätten, müssen die „besonderen Ausnahmegründe“ geklärt werden und auch geprüft werden, ob die Aufrechterhaltung einer schon geschlossenen Ehe unter diesen Umständen nicht doch Sinn ergibt.

Im Regelfall allerdings sollen alle Ehen von unter 18-Jährigen in Deutschland bald aufgehoben werden. Dieses generelle Ehe-Aus für unter 18-Jährige begrüßt auch die CDU. Die Ausnahmen, wie Heiko Maas sie nennt, hält CDU-Vizevorsitzende Julia Klöckner für halbherzig und nicht akzeptabel.

Kompliziert ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen jedoch, die im Ausland mit 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die deutschen Gerichte bisher einen eigenen Ermessensspielraum.

Durch die in den vergangenen Jahren steigende Anzahl von zugezogenen Flüchtlingen ist die Debatte um Kinderehen in Deutschland überhaupt erst entfacht. Einer Untersuchung zufolge leben in der Bundesrepublik fast 1500 verheiratete Kinder und Jugendliche. In 361 absurden und wie bereits erwähnt, eigentlich illegalen Fällen sind diese sogar jünger als 14 Jahre.

Diesem unvorstellbaren Szenario soll durch das neue Gesetz nun endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Auf diesem Wege lässt sich die Situation ein für alle Mal klar definieren. Ob eventuelle Ausnahmen in Zukunft zum Tragen kommen werden, muss im Einzelfall durch Gerichte geprüft werden.

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Author
Jerry Heiniken