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„Brennen sollst du!“: Sächsische Weinprinzessin angezündet

Weil sie ihm nichts zu essen kochen wollte, entschied sich ein 52-jähriger Rocker dazu, seine Lebensgefährtin mit Bioethanol zu übergießen und bei lebendigem Leibe einfach anzuzünden.

Dieses Drama ereignete sich bereits im Januar 2021 in Nossen (Sachsen) doch erst in Kürze wird dem Täter der Prozess gemacht.

Doch was genau war passiert? Opfer Kathi H. (u.a. Sächsische Weinkönigin 2014), die an diesen schrecklichen Vorfall jeden einzelnen Tag durch ihre Narben erinnert wird, erklärte im Interview mit der BILD am Sonntag: „Ich wollte meinen Haustürschlüssel zurück, doch er schubste mich, nahm sie mir wieder weg. Ich lag am Boden, blutete, sein Fuß stand auf meinem Unterarm.“

Daraufhin soll die damals 40-Jährige die Motorradjacke von Maik A. raus in den Garten geschmissen haben. Dieser schrie sofort: „Ich zünde dich an, meine Jacke fasst niemand an!“

„Als ich mit meinem Handy die 110 wählte, riss er mir das Telefon aus der Hand und warf es zu Boden. Er holte den 5-Liter-Kanister Ethanol, der für den Tisch-Ofen im Haus war, schüttete die Flüssigkeit auf mich und sagte: ,Brennen sollst du!‘“ Dann habe er seine Freundin tatsächlich mit einem Feuerzeug angezündet.

Der Versuch, sich selbst zu retten und das Feuer zu löschen, scheiterte. Kathi H. schwebte in Lebensgefahr. Täter Maik A. rief nach einigen Minuten dann selbst den Notarzt. Die Frau kam in eine Klinik, kämpfte um ihr Überleben und musste in ein künstliches Koma versetzt werden.

Bis heute beteuert Maik A. seine Unschuld, obwohl das Opfer nach ihrem Erwachen die Wahrheit erzählte und die Ermittlungen erst dann ihren Gang fanden. Kurz darauf wurde Maik A. dem Haftrichter vorgeführt vorerst in Untersuchungshaft genommen. Bei seinen Aussagen erklärte er jedoch immer wieder, dass seine Freundin sich selbst angezündet habe. Weil Aussage gegen Aussage steht, hob das Landgericht in Dresden nur wenige Monate später den Haftbefehl auf und Maik A. wurde aus der U-Haft entlassen.

Inzwischen läuft er frei herum und wartet auf seinen Prozess.

Erst vor wenigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, ein Prozesstermin steht aber noch nicht fest. A. wird jedoch nur gefährliche und schwere Körperverletzung vorgeworfen, nicht versuchter Totschlag. Grund: Weil er den Notruf wählte, sei er von diesem Plan zurückgetreten.

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  • Und was bekommt der Täter für eine Strafe? Wahrscheinlich kaum nennenswert!!!!!!!!
    So ist halt Deutschland durch die Grün-Links-Versifften!!!!!!!
    Ich würde ihn auch anzünden und bei lebendigem Leib verbrennen lassen.
    Das wäre ein Link für zukünftige Täter!!!!!!!!!!

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Jerry Heiniken