In einer der größten Städte Deutschlands sollen bald keine privaten Autofahrten mehr zulässig sein. Der Verfassungsgerichtshof machte es möglich, dass der „Volksentscheid Berlin autofrei“ durchgeführt wird.
Einer Berliner Initiative ist das Autofahren in der Hauptstadt ein Dorn im Auge. Es soll radikal, nämlich auf nur zwölf Tage im Jahr für private Fahrten eingeschränkt werden. Jetzt hat der Berliner Verfassungsgerichtshof den Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens für zulässig erklärt. Damit widersprach er der Einschätzung des Berliner Senats, der das in einem Gesetzentwurf der Initiative formulierte Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich hielt und bereits 2022 um eine Prüfung durch die Richter gebeten hatte.
„Angemessen und verhältnismäßig“
Das Verfassungsgericht sieht keinen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) und das Gesetz als angemessen und verhältnismäßig. Es gebe aktuell kein geeigneteres Mittel, um die Ziele in ihrer Gesamtheit zu erreichen. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit acht zu eins Stimmen eindeutig aus.
Straßen sollen mit Ausnahmen autofrei werden
Die Initiative wünscht sich nach einer Übergangszeit von vier Jahren, dass fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Auf solchen sollen private Autofahrten pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen würde es für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben, ebenso für Busse.
Da der VerfGH den Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens für zulässig erklärte, sind nun das Abgeordnetenhaus und die zuständigen Ausschüsse am Zug. Diese müssen innerhalb der nächsten vier Monate über das Begehren der Initiative beraten. Wird es nicht angenommen, kann die Initiative die Durchführung des Volksbegehrens verlangen. Innerhalb von vier Monaten müssten dann Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden – das sind derzeit etwa 170.000 Menschen.
Bürger dürfen abstimmen
Gelingt wiederum das Sammeln der Unterschriften, folgt ein sogenannter Volksentscheid. Ähnlich einer Wahl können die Bürger dann über den Gesetzentwurf abstimmen. Ist die Mehrheit der Wähler und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten für die Initiative, war sie erfolgreich.
Bereits im Sommer 2021 konnten mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende zusammengetragen werden. 20.000 gültige Stimmen wären notwendig gewesen. Zum nächsten Sammelschritt kam es deswegen nicht, weil der Senat danach das Verfassungsgericht einschaltete.
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Wow. Der Sozialismus rückt immer näher. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind unsicher und schmutzig. Da fahre ich lieber mit dem eigenen PKW
Haben die ein RAD ab????? Wer kontrolliert das??? Na da freuen sich die Einzelhändler!!! Dann gehen noch mehr Insolvenz und amazon Temu ebay usw. machen einen Luftsprung.Die Einzelhändler müssen dann schnell eine Neue Lieferstrategie entwickeln um ihre Ware und Lebensmittel an die Frau oder den Mann zu bringen. Wer bring den Einkauf mit Tasche der 80 jährigen Frau nach Hause bestimmt umsonst der Berliner Senat! Natürlich freuen sich die Einzelhändler im Speckgürtel von Berlin wo dann mit dem Auto eingekauft werden kann und ausreichend Parkplätze vorhanden sind! Ein gutes Argument die Parkgebühren drastisch zu erhöhen! NATÜRLICH "FREUEN" sich die Anwohner in den Gemeinden über den regen Besucherverkehr und Einkäufer bis Sonnabend 20-22Uhr Öffnungszeit!
Volksbegehren - Bürgerentscheid
Der Berliner Senat hat sie nicht mehr alle. Was machen die Leute die von außerhalb kommen und zum Arzt oder Krankenhaus müssen? Die grünen und die SPD haben nicht mehr alle Tassen im Schrank. Die Mehrheit hat die nicht gewählt.
Fahren unsere Minister dann auch Fahrrad?