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Diese Bundesländer zocken Hausbesitzer beim Straßenbau ab

Es ist ein verzwicktes Problem, bei dem es keine einfache Lösung gibt. Wird von einer Gemeinde eine Straße gebaut, darf sie sich die Kosten von den Anwohner zahlen lassen.

Ein Fall aus dem ostwestfälischen Bünde lässt derzeit aufhorchen. Die Klusstraße besteht seit 30 Jahren aus einem Provisorium. Nun hat die Gemeinde die Sanierung der Straße beschlossen und will die 10 Anwohner daran beteiligen. Das Problem: je nach Größe der Parzelle sollen Anwohner bis zu 210.000 Euro beitragen. Insgesamt will die Gemeinde bis zu 85 % der insgesamt 1.2 Mio Euro an Baukosten von den Hausbesitzern haben.

Die Summe ist außergewöhnlich hoch, aber leider kein Einzelfall. Überall im Land laufen Bürger gegen die Gemeinden Sturm, die Straßenausbaubeiträge verlangen. Kein Wunder, belaufen sich solche Kosten schnell auf mehrere zehntausend Euro, mit denen keine Hausbesitzer rechnet. Die Städte verteidigen die Abgaben mit Hinweis auf klamme Kassen und damit, dass durch den Ausbau der Wert der Grundstücke steigt. Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig so bestätigt und wies damit eine Klage eine Anwohners aus Frankfurt ab, der sich gegen einen Zahlungsbescheid der Stadt Frankfurt über 3.400 Euro gewehrt hatte.

Lediglich vier Bundesländer verlangen keine Anwohnerbeiträge bei Straßensanierungen, nämlich Bayern, Baden-Würtemberg, Berlin und Hamburg. Thüringen wird dem Beispiel ab dem 01. Januar 2019 folgen. Sechs Bundesländer stellen es Ihren Gemeinden frei, Beträge zu erheben, sechs verpflichten ihre Städte dazu. Der Grund ist einfach: kann eine Stadt die Kosten nicht bezahlen, muss das Land einspringen. Da aber die Finanzminister Geld sparen wollen, sind die Gemeinden und Städte dazu angehalten, ihre Bewohner zur Kasse zu bitten. Bayern springt nach Abschaffung der Umlage mit 100 Millionen Euro pro Jahr ein, in Niedersachsen sind es zwischen 30 und 100 Millionen jährlich.

In mittlerweile jedem Bundesland gibt es eine Initiative zur Abschaffung der sogenannten “Strabs” und somit beschäftigen sich alle Landesregierungen mit dem Thema. Im Saarland scheiterte eine Abschaffung am Veto des Städte- und Gemeindetages. Ebenfalls scheiterte die Idee einer immer zu zahlenden Steuer für Hausbesitzer. In Mecklenburg-Vorpommern wird über eine Deckelung der Beiträge diskutiert, entweder als Maximalsumme pro Anwohner oder Maximalsatz der umlagefähigen Kosten der Städte an ihre Anwohner.

Leider gibt es bisher keine allgemeine Regelung zu diesem Thema. Normalerweise zahlen Anwohner zwischen 20 und 50 Prozent der Beiträge, je nach Laune des jeweiligen Stadtrates.

Rechtlich sind die Möglichkeiten gering, sich gegen die Strabs zu wehren. Lediglich in der Planungsphase können Anwohner darauf hinwirken, luxuriöse Ausbauten zu vermeiden und stärker auf die Kosten zu achten. Hier ist aber Eigeninitiative angesagt, da die Gemeinden in der Regel Termine für solche Vorhaben nur im Internet veröffentlichen. Ist der Bescheid für den Bau erst einmal ergangen, wird es schwierig, Änderungen durchzusetzen.

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Author
Jerry Heiniken