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Diese Corona-Regeln gelten ab heute

Der momentane Teil-Lockdown geht in die Verlängerung. Die von Bund und Ländern nachgeschärften Corona-Regeln gelten ab heute mit dem Ziel, die Zahlen bis Weihnachten zu reduzieren. Besonders zum Fest und über den Jahreswechsel soll dann mehr erlaubt sein.

Der Bund und die Länder hatten strengere Kontaktbeschränkungen für den Dezember beschlossen, um Weihnachten dann Lockerungen zu erlauben. Die Regeln sind heute in den meisten Bundesländern in Kraft getreten. Dadurch bleiben Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen geschlossen, aber der Einzelhandel, die Schulen und Kitas bleiben hingegen geöffnet.

Diese Regeln gelten nun im Detail:

Auf maximal fünf Personen werden private Zusammenkünfte begrenzt. Dies gilt für den eigenen und einen weiteren Haushalt. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre. Im vergangenen Monat durften sich noch bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Schleswig-Holstein hält an der alten Regelung fest. Keine Beschränkung auf zwei Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt. Doch auch hier sind nur fünf Personen erlaubt. Strenge Regeln aufgrund des hohen Neuinfektionsgeschehens gibt es in Sachsen für die betroffenen Landkreise. Es gelten Ausgangsbeschränkungen, bei denen nur aus einem triftigen Grund das Haus verlassen werden darf.

Leicht gelockert werden die Beschränkungen dann rund um Weihnachten. Maximal zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis sollen sich dann in der Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar treffen dürfen. In Berlin sind es jedoch nur maximal fünf Personen. Lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember gilt in Baden-Württemberg die Ausnahme. Auch Brandenburg will so verfahren.

Eine Maskenpflicht im Unterricht wurde ab den siebten Klassen vereinbart. Dies erfolgt unabhängig von regionalen Corona-Zahlen. Die Länder legen dies aber einzeln fest. Eine fünftägige Sofort-Quarantäne gilt dann für positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler. Die Quarantäne darf beendet werden, wenn im Anschluss ein negativer Test vorliegt.

Strikte Bestimmungen gelten für den Einzelhandel. Die maximale Kundenzahl wird in großen Läden stärker begrenzt. Bis zu 800 qm Verkaufsfläche soll nun nur noch ein Kunde pro zehn qm erlaubt sein. Bei noch größeren Geschäften soll nur eine Person pro 20 qm erlaubt sein.

Künftig kommen im Kampf gegen die Pandemie auch mehr Schnelltests zum Einsatz. Besonders in Pflegeheimen, Kliniken und nach Infektionsfällen in Schulen solle dies erfolgen. Schnelltests sind nun auch im Rettungsdienst und in Tageskliniken möglich. Die kostenlosen Tests für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten werden ab dem 16. Dezember nicht mehr kostenlos sein.

Eine erweiterte Maskenpflicht gilt nun in vielen Bundesländern. Dies umfasst neben dem ÖPNV und öffentlichen Gebäuden auch besonders belebte Plätze. Diese werden von den Kommunen festgelegt. Einige Städte verlangen Masken, wo Geschäfte oder auch Warteschlangen sind.

Weniger Sitzplatzreservierungen lässt auch die Bahn seit letzter Woche Freitag nur noch zu. Buchbar sind in der Regel nur Fensterplätze, um so mehr Abstand in den Zügen zu gewährleisten.

Mit dem Teil-Lockdown vom November sollen die Zahlen an Neuinfektionen in den kommenden Wochen weiter gedrückt werden. Eine Stagnation hat es mittlerweile schon gegeben. Doch ob diese Maßnahmen ausreichend sind, um das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu erreichen, ist umstritten.

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Alexander Grünstedt