

Jeder wusste, dass es wehtun würde: Jetzt steht es fest. Die Bundesregierung hat die Reformen angekündigt, mit denen sie das angeschlagene Gesundheitssystem retten will. Vier davon werden Kassenpatienten direkt zu spüren bekommen.
Mehrere gesetzliche Krankenkassen waren gezwungen, ihre Zusatzbeiträge im vergangenen Jahr nicht nur einmal, sondern zweimal und dann erneut zu Beginn dieses Jahres zu erhöhen. Es ist bekannt, dass die Kosten im Gesundheitswesen explosionsartig gestiegen sind. Reformen müssen her, und mit diesem Ziel vor Augen hat das Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken nun bekannt gegeben, wo genau gespart werden muss.
Kassenpatienten sind in vier Punkten direkt betroffen
Es steht fest, dass sich für Kassenpatienten künftig mindestens vier Dinge ändern werden:
1) Die Zuzahlungen für Medikamente steigen. Während Kassenpatienten derzeit mit Zuzahlungen zwischen 5 und 10 Euro für ihre von der Apotheke ausgegebenen Medikamente rechnen müssen, wird dieser Eigenanteil künftig auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Auch Impfungen und Medikamente für chronische Erkrankungen sind davon betroffen.
2) Wenn Sie sich Sorgen um Hautkrebs machen, ist dies keine gute Nachricht für Sie: Die Hautkrebsvorsorge – derzeit eine kostenlose Leistung, die Sie alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können – wird komplett abgeschafft. Nur bei Personen, bei denen von Anfang an ein konkreter Verdacht auf Hautkrebs besteht, werden die Untersuchungen weiterhin übernommen.
3) Homöopathische Behandlungen werden nicht mehr als Leistung der Krankenkasse übernommen.
4) Dies betrifft den seit langem diskutierten und viel kritisierten Vorschlag, die kostenlose Mitversicherung abzuschaffen: Die Abschaffung wird zwar nicht so umfassend sein wie ursprünglich befürchtet, dennoch sind Millionen von Bürgern davon betroffen. Für wen sich nichts ändert, sind Kinder, Eltern, deren Kinder unter 7 Jahre alt sind oder eine Behinderung haben, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Nahezu alle anderen, die bisher von der beitragsfreien Mitversicherung profitiert haben, werden ab 2028 ihren eigenen Beitrag in Höhe von 3,5 Prozent zahlen müssen.
Darüber hinaus ist eine ganze Reihe von Reformen geplant, die Ärzte, Kliniken und die Pharmabranche betreffen, deren Auswirkungen auf Kassenpatienten jedoch eher indirekt sein werden. Insgesamt sollen dadurch Einsparungen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro erzielt werden, womit die für das laufende Jahr erwartete Lücke der gesetzlichen Krankenkassen (rund 15 Milliarden Euro) mehr als gedeckt wäre.
Wie schnell werden diese Reformen umgesetzt?
Nachdem die Reformen nun formuliert wurden, sollen sie so schnell wie möglich umgesetzt werden. Es ist die Rede davon, den Gesetzentwurf am 29. April dem Kabinett vorzulegen. Eine Entscheidung soll dann noch vor der Sommerpause folgen.
Steuererhöhungen noch nicht beschlossen
Zu den Vorschlägen der von Nina Warken eingesetzten Expertenkommission gehörten auch eine Erhöhung der Steuern auf Alkohol und Tabak sowie die mögliche Einführung einer „Zuckersteuer“. Diese sind derzeit noch nicht Teil des Gesetzentwurfs, werden aber Gegenstand weiterer Diskussionen innerhalb der Bundesregierung sein.
Krankenkassen zahlen weiterhin für Bürgergeldempfänger
Ein weiterer viel diskutierter Punkt ist die Finanzierungsquelle für die Versorgung von Bürgergeldempfängern. Viele sind der Meinung, dass dies vom Staat und nicht von den Beitragszahlern finanziert werden sollte. Hierbei ist jedoch derzeit keine Änderung vorgesehen.
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Dir politiker nehmen unsere Gelder und verteilen sie an alle Welt. Zusätzlich lassen sie jeden nach Deutschland ein und füttern ihn durch, geben ihnen medizinische Versorgung umsonst und behalten, dass dies nicht zur kostensteigerung führt. Dann holen sie sich wieder das Geld bei der arbeitenden Bevölkerung und quetschen sie weiter aus. Alle Staatsausgaben gelten überprüft. Dann zuerst als eigene Land und die eigene Bevölkerung denken. Bleibt danach noch was übrig, kann immer noch darüber diskutiert werden, was davon verteilt wird.