Obwohl der Konsum von Fleischprodukten, darunter auch Wurst, in Deutschland stark zurückgegangen ist und viele Metzger heutzutage auch fleischlose Produkte anbieten, um geschäftstüchtig zu bleiben, gibt es immer noch genug Kunden, die nicht ohne ihre tägliche Portion Wurst auskommen können.
Bei einem beliebten Produkt ist jetzt allerdings Vorsicht geboten, denn der Konsum dieser Salami kann zu Übelkeit, Durchfall oder sogar Nierenversagen führen. Das Produkt wird in fast allen Bundesländern vertrieben und ist besonders bei Lidl- und Edeka-Kunden ein Verkaufsschlager.
Gefährliche Krankheitserreger
Bei dem betroffenen Wurstprodukt dreht es sich um die „Rein Rind Salami“, die von der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG im westfälischen Versmold-Peckeloh hergestellt wird. Die Wurstpackung kann in Edeka-, Lidl-, Kaufland- und HIT-Filialen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gefunden werden. Wer die Salami gekauft hat, sollte sie sofort an die Supermärkte zurückgeben, wo das Produkt vertrieben wird. Die Rückerstattung des Kaufbetrags kann auch ohne Kassenbon erfolgen.
Nur bestimmte Charge betroffen
Bevor besorgte Kunden, die die Wurst gekauft haben, die Fahrt zum nächstgelegenen Supermarkt antreten, sollten sie jedoch das Etikett genauestens überprüfen. Nur eine bestimmte Charge ist von dem Rückruf betroffen. Dabei handelt es sich um „Rein Rind Salami“ mit der Chargennummer L2521100010 mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 01. 10. 2025. Nur 50‑Gramm-Packungen sind von dem Rückruf betroffen. Es ist nicht bekannt, welchen Krankheitserreger die Firma in ihrem Produkt entdeckt hat, aber die Warnung ist eindringlich. Besonders kleine Kinder, ältere Mitbürger und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind gefährdet. Dies ist allerdings das zweite Mal innerhalb von nur einem Jahr, dass der Hersteller genau diese Wurstmarke aus dem Verkehr ziehen muss. Bei dem vorherigen Rückruf war die 70‑Gramm-Packung betroffen.