Kaum jemand kommt heutzutage im täglichen Leben ohne Banküberweisungen aus. Ob es sich jetzt um die Begleichung von einzelnen Rechnungen, Kartenzahlungen oder Daueraufträgen handelt, ist jeder, der ein Konto hat, mit dem Vorgang vertraut. Seit Beginn des Jahres müssen Banken gemäß den neuen Vorschriften der EU alle Überweisungen europaweit in Echtzeit durchführen. Die wenigsten Bankkunden sind sich aber darüber im Klaren, dass es gewisse Einschränkungen und Meldepflichten bei gewissen Überweisungen gibt, insbesondere, wenn diese ins Ausland gehen.
Hohe Bußgelder
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) schreibt in Deutschland ansässigen natürlichen und juristischen Personen vor, Zahlungen von mehr als 50.000 Euro oder Gegenwert bei der Deutschen Zentralbank anzumelden, wenn sie diese Beträge an ausländische Konten überweisen. Das Gleiche gilt auch, wenn Inländer Zahlungen von Ausländern entgegennehmen. Die Überweisungen müssen bis zum siebten Werktag des nachfolgenden Monats der Deutschen Bundesbank gemeldet werden, ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro. Ausgenommen sind Überweisungen zwischen eigenen Konten, Zahlungen für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren, und Einlagen oder Kredite mit Laufzeit bis zu 12 Monaten.
Bank begrenzt Überweisungsbeträge
In der Zwischenzeit hat eine Bank ihre eigenen Schritte unternommen, um Überweisungsbeträge zu begrenzen. Bei der ING-Bank kann man seit Kurzem nur Beträge bis zu 2000 Euro pro Tag überweisen. Der Grund für die Limitierung sind die zunehmenden Betrügereien, denen besonders ältere Menschen ständig ausgesetzt werden. Wer höhere Beträge überweisen will, bei, unter anderem, größeren Käufen, kann dies über Online-Banking oder die ING-App beantragen. Der höhere Betrag wird dann in etwa vier Stunden nach der Beantragung freigegeben, aber nur für diese Überweisung. Damit will die Bank verhindern, dass Kunden unter Druck von Betrügern, wie es bei Droh- und Schockanrufen häufig der Fall ist, die Möglichkeit haben, die Überweisung zurückzuziehen. Überweisungen zwischen eigenen Konten sind auch hier von der neuen Regelung ausgenommen.