Kategorien: News

Erster Chef droht: Ohne Corona-Impfung kein Gehalt

Politisch wurde eine Impfpflicht gegen Corona ausgeschlossen. Doch erste Arbeitgeber drohen nun eigenständig ihren Mitarbeitern: Wer sich nicht impfen lässt, wird unbezahlt freigestellt.

Ein Zahnarzt aus Bayern will sicherstellen, dass sein Personal gegen COVID-19 geimpft ist. Deswegen hat er für seine Mitarbeiter gleich Impftermine organisiert. Dazu erklärte er seinen Angestellten schriftlich: “Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt”. Über den Fall berichtete zuerst der “Donaukurier”.

Nach einem Aufschrei der Entrüstung, ist dem Praxischef aufgefallen, dass seine Formulierung etwas ruppig war. Dafür entschuldige er sich. Dennoch sei ihm die Sache ernst. So zitiert ihn die Zeitung: “Ich ziehe das durch. Ich habe mich wirklich damit auseinandergesetzt. Ich stehe sehr hinter dieser Impfung. Wer in Zukunft in einem medizinischen Beruf arbeiten will, wird sich impfen lassen müssen.”

Wie seine Mitarbeiter und Kollegen darüber denken, war der Zeitung nicht bekannt. Fraglich ist aber auch, ob ein Chef zu solch einer Drohung berechtigt ist. Der “Donaukurier” sprach hierzu mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Peter Betz. Er glaubt, dass der Zahnarzt mit seiner betrieblichen Impfpflicht im Recht ist. “Selbst die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für diese Berufs- und Personengruppen ist nicht abwegig”, sagt Betz.

Tatsächlich wurde bereits letztes Jahr mit der Masern-Impfpflicht ein vergleichbares Gesetz auf den Weg gebracht. Seit März 2020 müssen Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Beschäftigte im medizinischen Umfeld und Kitas, Schulen oder Gemeinschaftseinrichtungen eine Immunisierung gegen Masern nachweisen. Auch Kinder, die eine Schule oder Kita besuchen, müssen bis zum 31. Juli dieses Jahres eine Immunisierung oder Impfung gegen Masern nachweisen. Damit liegt bereits eine vergleichbare Rechtslage vor.

Die Gesetzeslage um die Corona-Impfung ist hart umstritten. Nicht nur eine mögliche Impfpflicht sondern auch das Recht auf Impfung regt zu Diskussionen an. So erklärte der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio kürzlich in einem Interview mit dem „SPIEGEL“, dass die eingeführte Impfpriorisierung nicht mit geltendem Recht vereinbar sei: “Nach unserem Verfassungsverständnis muss das, was für die Grundrechte wesentlich ist, vom Parlament per Gesetz geregelt werden”. Die Reihenfolge der Impfungen sei bislang nur eine Verordnung des Gesundheitsministers ohne rechtliche Grundlage. Wer demnach noch lange auf seine Impfung warten muss, könne verlangen, “dass er schon jetzt geimpft wird”, sagt Di Fabio, “und zwar mit der Begründung, dass die derzeitige Priorisierung verfassungswidrig ist, weil sie auf unzureichender rechtlicher Grundlage erfolgt”.

Social
Author
Sara Breitner