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Es ist offiziell: Das passiert mit den Rundfunkgebühren

Eine Ankündigung, die so manchen Deutschen rot sehen lassen wird: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird empfehlen, dass die Rundfunkgebühren im Jahr 2025 erneut erhöht werden sollen. Ein Entwurf der Empfehlung wurde am Freitag veröffentlicht.

Derzeit zahlt jeder deutsche Haushalt, der nicht befreit ist, eine Rundfunkgebühr von 18,36 Euro pro Monat. Nach Ansicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist das nicht genug. Wie sich jetzt herausstellt, sieht das auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) so.

Der Sachverständigenrat der KEF hat seine vorläufige Empfehlung bekannt gegeben: Ab 2025 sollen die zu zahlenden Rundfunkgebühren auf 18,94 Euro pro Monat erhöht werden. Begründet wird dies damit, dass die Kosten deutlich gestiegen sind und die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Geld benötigen.

Dass diese Empfehlung zu einem Ausbruch von Kontroversen führen wird, ist sicher. Seit im Sommer 2022 aufgedeckt wurde, dass beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) Gelder in erheblichem Umfang fehlverwendet wurden, schaut man den Sendern mit Argusaugen auf die Finger.


Bereits vor Bekanntwerden des Empfehlungsentwurfs der KEF hatten mehrere Länder angekündigt, dass sie eine weitere Gebührenerhöhung nicht mittragen werden. Im Jahr 2022 hat der Rundfunkbeitragsdienst bereits 8,4 Milliarden Euro eingenommen. Das ist nach Meinung der Länder (und natürlich auch der Mehrheit der Gebührenzahler) mehr als genug. Die Rundfunkanstalten müssen dazu gebracht werden, ihre Mittel besser zu verwalten.

Die endgültige Empfehlung des Expertenrates der KEF wird Anfang nächsten Jahres erfolgen. Diese wird dann an die Länder gehen, die dann einstimmig entscheiden müssen, ob sie sie annehmen oder nicht. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Beispiel haben bereits bestätigt, dass sie eine Gebührenerhöhung ablehnen. Sachsen-Anhalt hatte bereits gegen die letzte Erhöhung protestiert. In solchen Fällen muss der Streit vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Beim letzten Mal konnte sich Sachsen-Anhalt nicht durchsetzen. Diesmal hofft man jedoch, dass mehr Länder ihre Einwände vorbringen und das Gericht überzeugen können.

Kommentare anzeigen

  • Die sollten mal mit dem Geld sinnvoller umgehen!!
    Zu hohe Gehälter, zu hohe Vergütungen für sogenannte "Stars" und Sportveranstaltungen!!
    Und es kommen doch nur noch Wiederholungen innerhalb kürzester Zeit.
    Wofür werden denn die ganzen Moneten ausgegeben?
    Außerdem ist das ein aufgeblähter Apparrat wie unser Bundestag, Bundesländer,.....
    Wofür sind so viele Rundfunkanstalten nötig?

  • 1€ für 1 TV und 1 Radio Sender würde ch mir gefallen lassen insofern dem Auftrag von Bildung und Information genügen getragen wird. Sinn freie Unterhaltung mit Stars sowie Sport Rechte zählen für mich nicht wirklich dazu. GEZ NEIN DANKE!!!

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Kai Degner