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EU befürwortet Verwendung von Insekten in beliebten Lebensmitteln

Insekten sollen in Zukunft häufiger als Eiweißquelle in unseren Lebensmitteln vorkommen. Dies ist das Ziel einer neuen EU-Verordnung. Außerdem ist keine besondere Kennzeichnung erforderlich, wenn Insekten zum Beispiel Nudeln oder Brot zugesetzt werden. Zahlreiche Lebensmittel könnten bald pulverisierte Grillen oder Käfer enthalten.

Die von der EU-Kommission verabschiedete neue Verordnung “Durchführungsverordnung (EU) 2023/5” soll mehr Eiweißalternativen auf dem europäischen Lebensmittelmarkt verfügbar machen. Schließlich wird in vielen Ländern der Welt relativ wenig Rind- oder Schweinefleisch verzehrt: Insekten haben sich als sichere und gesunde Alternative erwiesen.

Nach Angaben der WHO gibt es weltweit über 2000 Würmer und Insekten, die als essbar gelten. Die EU hat jetzt die Verwendung von Grillen und Käferlarven in Lebensmitteln zugelassen: Bestimmte ausgewählte Unternehmen haben das Recht erhalten, pulverisierte Insekten in Lebensmitteln zu verwenden. Dazu gehört eine breite Palette von beliebten Lebensmitteln.

Das vietnamesische Unternehmen CricketOne Co. Ltd. darf zum Beispiel teilweise entfettetes Pulver von Hausgrillen verkaufen, das Gebäck, Crackern, Brot, Nudeln, Suppen und Fleischalternativen sowie verschiedenen anderen Produkten zugesetzt wird. Sogar “bierähnliche Getränke” und “Schokoladenprodukte” stehen auf der Liste der zugelassenen Verwendungszwecke, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung.

Ein weiterer zugelassener Hersteller ist das französische Unternehmen Ynsect, das Proteinpulver aus Larven des Getreideschimmelkäfers produziert. Ynsect stellt seit 2011 Insektenprotein sowohl für die menschliche Ernährung als auch für Tiernahrung her.

Die Mengen an Insektenprotein in Pulverform, die in einem Produkt verwendet werden dürfen, sind durch die EU-Verordnung begrenzt: Ein Fleischersatz darf zum Beispiel bis zu 5 % Insektenprotein enthalten. Die Unternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, die Verbraucher in großer Schrift auf der Vorderseite der Verpackungen darüber zu informieren. Solange das aus Grillen oder Mehlwürmern gewonnene Eiweiß unter den Zutaten aufgeführt ist, sind die Pflichten des Herstellers erfüllt. Die Auflistung muss jedoch eindeutig sein, da einige Menschen wahrscheinlich allergisch auf aus Insekten gewonnene Produkte reagieren. Dabei kann es sich beispielsweise um Personen handeln, die bereits gegen Schalentiere oder Hausstaubmilben allergisch sind.

Kommentare anzeigen

  • Raus aus der EU, da haben wir zivilisierten Menschen nichts zu suchen! Ich rufe alle Deutschen auf, gegen diese Schweinerei schärfstens zu protestieren!
    Wir lassen uns von verrückten Politikern regieren; dieses Dreckspack muß weg, egal welcher Partei es angehört!

  • Ich sage nur : Raus aus der EU ! Und das EU Parlament bezahlen wir einfachen Bürger auch noch.

  • Hallo zusammen,

    Ich möchte nur gerade ein Beispiel nennen, wo wir schon „Insekten“ zu uns nehmen, WENN wir Produkte mit dem Farbstoff E 120 essen/trinken. Der Fabstoff E120 ist/heißt echtes Karmin und wird aus Läusen gewonnen, die gekocht, getrocknet und dann zu Pulver gemahlen werden.

    Ich hoffe ich darf/kann einen link zu Wikipedia posten….

    Hier der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Karmin

    Als Beispiel(ich arbeite in einem Getränkemarkt) die Fassbrause Orange von der Firma Gaffel, diese enthält echtes Karmin. Wenn man es mag ;)

    Liebe Grüße

    AndreasP

  • Heute noch dazu Nutria als köstliche und ausgesuchte Delikatesse zur Kostprobe war.
    Ich finde, dass eine grössere Maus oder Ratte ist ! Guten Appetit!

  • Ich bin mir inzwischen ganz sicher, dass die das schon seit Jahren praktizieren an uns unwissenden Probanden. Jetzt wird es eben "RECHTMÄßIG" besiegelt und beschlossen.
    In den Joghurts "pro Bio active" ist z. B. Fliegensch......e....drin. Oder lebende Kulturen von DENEN genannt.
    Manchmal möchte ich gar nicht mehr denken können. Jeden Tag reißen die einen ein Stück unter den Füßen weg.

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Kai Degner