Hat Olaf Scholz eine Straftat im Amt begangen? Kurz vor dem Ende seiner Zeit als Bundeskanzler wird gegen ihn ein ernster Vorwurf erhoben, in einer Angelegenheit, die Deutschland aktuell mehr denn je beschäftigt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich der „Gefährdung der Bevölkerung“ schuldig gemacht. Darüber hinaus wird dem Kanzler der Missbrauch von Steuergeldern vorgeworfen. Das sind zwei der gewichtigen Punkte in einer Strafanzeige, die eine Konstanzer Anwaltskanzlei gegen den Kanzler eingereicht hat.
Ernste Vorwürfe gegen Olaf Scholz
Der Anlass für die Vorwürfe: Die Landung einer Chartermaschine mit 132 afghanischen Flüchtlingen an Bord am Mittwoch. Wie jetzt bekannt wurde, war der offizielle Zweck des Fluges, der im pakistanischen Islamabad startete, die Rückholung von örtlichen Kräften, die die Bundeswehr aktiv unterstützt hatten. Unter den Passagieren des Fluges befand sich jedoch nur eine solche Ortskraft, die von 5 Angehörigen begleitet wurde, wie die BILD berichtet.
Bei den anderen Passagieren handelte es sich nach Angaben des Auswärtigen Amtes um von Taliban-Terroristen verfolgte Personen: Menschenrechtsaktivisten, Journalisten sowie 57 schutzsuchende Minderjährige.
Rafael Fischer, Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Strafrecht, spricht in seiner Anzeige von einem Verstoß gegen das „Schleuseverbot“. Die Bundesregierung, so Fischer, habe sich eines Vergehens gegen Paragraf 97 des Aufenthaltsgesetzes in insgesamt 147 Fällen schuldig gemacht. Demnach wird dem Bundeskanzler selbst „Einschleusen mit Todesfolge“ vorgeworfen.
Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft warnt vor „Proxy-Pässen“
„Ich möchte damit die Ermittlungen gegen Olaf Scholz anstoßen. Er hat eine Straftat im Amt begangen.“ In ihrem Schreiben weist die Anwaltskanzlei darauf hin, dass es für die Einführung der afghanischen Passagiere keine belastbare Rechtsgrundlage gibt. Fischer sieht in der Aufnahme der Afghanen eine Gefährdung der Bevölkerung. In der Strafanzeige wird auf einen Bericht über einen Brandbrief des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hingewiesen, der vor der Ankunft des Fluges eingereicht wurde. Darin warnt Teggatz vor der Unzuverlässigkeit des Überprüfungsverfahrens, das auf der Grundlage von durch die Taliban ausgestellten „Proxy-Pässen“ durchgeführt wird, die keine internationale Gültigkeit haben. Das Innenministerium hat bestätigt, dass 25 Personen, die ursprünglich an Bord des Fluges sein sollten, aufgrund von Unstimmigkeiten mit ihren Dokumenten abgewiesen wurden.
Nach Angaben des Rechtsanwalts wurde die Strafanzeige am Mittwoch nach der Landung des Charterfluges bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Bis gestern hatten die Behörden den Eingang aber noch nicht bestätigt. Wie es in der Angelegenheit weitergeht, bleibt abzuwarten. Es ist bekannt, dass auch die Union einen Stopp solcher Flüge aus Afghanistan fordert.
Foto: Olaf Scholz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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Ja, richtig so!!!!
Man hätte damals schon Merkel verklagen müssen, leider hat der damalige Minister Seehofer, Drehhofer, einen Rückzug gemacht.
Rote und Grüne sind in der Asyl- und Mikrationspolitik eine Schande!!!
Und sollte Merz bei diesem Thema gegenüber Klingbeil einknicken und der Forderung von diesem diesem Irren nachgeben, dann bleibt mir und den Meinen wirklich nichts anderes übrig als bei der nächsten Wahl AfD zu wählen, die dann möglicherweise die 50% errreicht!!!!
Heinz Eberhardt hat vollkommen Recht
Es wird höchste Zeit, daß dieser Olaf Scholz wegkommt.
Es vergeht ja kein Tag, wo der "Typ" nicht Mist baut.
Er sollte ja auch noch wegen "Cum Ex" rechtlich belangt werden.
Vollkommener Quatsch der Bundeskanzler macht nicht jeden Tag Mist die Mutter der Nation hat das ganze Land runtergewirtschaftet!Und der März wird es nicht besser machen!
Alles Verbrecher die POLITIKER!
kann er sich wahrscheinlich nicht mehr dran erinnern .....