Ein Meilenstein-Urteil: Millionen von deutschen Haushalten können eine beträchtliche Geldsumme zurückerhalten! Diese höchst erfreuliche Nachricht kommt für alle Nutzer des Streamingdienstes Netflix.
Mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung schaut regelmäßig Netflix. Und das ist kein Wunder: Der riesige Katalog an Filmen, Dokus und TV-Serien bietet für jeden etwas. Vielleicht ist das der Grund, warum Millionen von Haushalten trotz zahlreicher plötzlicher Preiserhöhungen von Netflix in den letzten Jahren weiterhin für ihr Abonnement zahlen. Doch nun gibt es eine gute Nachricht: Viele Netflix-Abonnenten können jetzt all das zusätzlich gezahlte Geld zurückfordern.
Netflix-Nutzer wussten nicht, worauf sie zustimmten
Wie oft haben Sie im Laufe der Jahre Netflix eingeschaltet und ein Fenster erschien, das Sie darüber informierte, dass der Preis Ihres Abonnements gestiegen ist? Sie hatten die Wahl, der Preisänderung zuzustimmen oder ein Downgrade Ihres Abonnements in Kauf zu nehmen. War Ihnen klar, dass Sie damit eigentlich einen neuen Vertrag abschließen? Wahrscheinlich nicht.
Netflix muss Rückerstattung leisten
Doch genau das ist passiert, und zwar nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach. Wie Prof. Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL erklärt: „Ein Klick reicht nicht, wenn der Kunde nicht erkennt, dass er einem neuen Vertrag zustimmt.“ Das ist auch die Meinung des Landesgerichts Köln, das in dem von der Kanzlei vorgelegten Fall ein Urteil gefällt hat: Nach Ansicht des LG ist die Klausel (Ziffer 3.5 der AGB), mit der Netflix seine einseitigen Preiserhöhungen begründet, rechtlich nicht wirksam. Das Gericht entschied, dass Netflix fast 200 Euro an den klagenden Abonnenten zurückzahlen muss – die Summe aller seit 2019 gezahlten Preiserhöhungen. (Preiserhöhungen vor 2019 können aufgrund der verstrichenen Zeit leider nicht mehr zurückgefordert werden.)
Anwaltskanzlei: Gute Nachrichten für vergleichbar betroffene Netflix-Nutzer
Die gute Nachricht: Laut WBS.LEGAL eröffnet das am 15. Mai ergangene Urteil nun allen Netflix-Nutzern, die von denselben Preiserhöhungen betroffen waren, die Möglichkeit, dieses Geld zurückzufordern. Die Kanzlei stellt sogar einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Verbraucher ihre Forderung bei Netflix einreichen können.
WBS.LEGAL-Musterschreiben: Rückerstattung von Netflix-Beitragserhöhungen
Laut Solmecke ist das Urteil nicht nur für Netflix-Abonnenten eine gute Nachricht, sondern für jeden, der ein digitales Abonnement hat. Schließlich sind solche Preiserhöhungen nicht nur auf Netflix beschränkt: “Die Zeit der stillschweigenden Preisänderungen ist vorbei. Streaminganbieter wie Netflix dürfen ihre Preise nicht einseitig ändern”, so Solmecke. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil die digitalen Anbieter dazu bewegt, ihre Vertragsprozesse transparenter und rechtssicherer zu gestalten.