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Gut zu wissen: So funktionieren Krankschreibungen ab dem 1. April

Die telefonischen Krankschreibungen bei leichten Beschwerden laufen endgültig aus – aber es gibt eine Alternative, die Sie unbedingt kennen sollten. Nämlich die sogenannte Videosprechstunde, die allen Versicherten offen steht und völlig unabhängig von der Pandemie eingeführt wurde.

Viele Arbeitnehmer werden der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung nachtrauern – ohne Besuch beim Arzt konnte man sich bei leichten Beschwerden den Schein zum Zuhause bleiben holen.  Es handelte sich um eine Sonderregelung angesichts der Corona-Krise vom gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen eingeführte Sonderregelung. Und die läuft am Freitag, dem 31. März nach mehreren Verlängerungen nun endgültig aus. Denn das Robert Koch Institut stufte die Risikobewertung für Deutschland zu Beginn des Monats Februar von hoch auf moderat herunter.

Der Vorsitzende des Bundesausschusses, Josef Hecken, sagte, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion als “einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden”, erfüllt.

Die Sonderregelung habe geholfen, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor einer Infektion und dem Zugang zur Versorgung zu schaffen. Angesichts der aktuellen Risikobewertung des RKI laufe sie nun aus, man könne sie bei Bedarf aber sehr schnell wieder aktivieren.

Der Umgang mit der telefonischen Krankschreibung habe ein wenig Zeit gebraucht, um sich auf das richtige Maß einzupendeln, so Hecken. So habe man im Frühling 2020 bereits darauf verzichten wollen, das sei aber fehlgeschlagen und wieder korrigiert worden.

Videosprechstunde als Alternative
Und er erklärt: “Ganz unabhängig von der Pandemie-Situation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen. Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss.” Die Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit abgeklärt werden kann, ohne dass man eine ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung benötigt.

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Martin Beier