

Die deutsche Heizungslandschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit den neuen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 und der kommunalen Wärmeplanung werden bereits ab 2026 schrittweise verschiedene Heizsystem Verbot Deutschland-Regelungen in Kraft treten. Besonders betroffen sind dabei fossile Brennstoffe wie Öl und Gas, die sukzessive durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden sollen. Aber das ist noch nicht alles: Auch bestimmte Arten von Elektroheizungen stehen nun kurz vor dem Aus. Die Heizungssituation in Deutschland ist derzeit also, gelinde gesagt, sehr verwirrend. Hier ist, was Sie wissen müssen.
Das ambitionierte Ziel der Bundesregierung ist klar definiert: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Um dieses Vorhaben zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor drastisch reduziert werden. Da etwa ein Viertel aller deutschen Haushalte noch mit Ölheizungen und ein weiterer großer Anteil mit Gasheizungen heizt, stehen Millionen von Immobilienbesitzern vor wichtigen Entscheidungen.
Das Heizungsverbot 2026 betrifft in erster Linie reine Ölheizungen, die ohne erneuerbare Energien betrieben werden. Ab 2026 bis 2028 – je nach kommunaler Wärmeplanung – dürfen keine neuen reinen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Die genauen Termine hängen von der Größe der Gemeinde ab:
| Gemeindegröße | Frist für Wärmeplanung | Heizungsverbot ab |
|---|---|---|
| Über 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 | Mitte 2026 |
| Unter 100.000 Einwohner | 30. Juni 2028 | 2028 |
Wichtig zu verstehen ist jedoch: Bestehende Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Das Verbot betrifft ausschließlich die Neuinstallation reiner Ölheizungen. Hybride Systeme, die Öl mit erneuerbaren Energien kombinieren, bleiben auch nach 2026 erlaubt, sofern mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Familie Müller aus einem kleinen Dorf in Bayern betreibt seit 15 Jahren eine Ölheizung. Diese darf sie weiterhin nutzen und auch reparieren lassen. Sollte die Heizung jedoch irreparabel defekt werden, muss sie ab 2028 auf ein klimafreundliches System oder eine Hybridlösung umsteigen.
Parallel zum Ölheizungsverbot entwickelt sich auch das Gasheizung Verbot in verschiedenen deutschen Städten. Besonders in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern wird die 65-Prozent-Regel bereits ab Mitte 2026 scharf gestellt. Das bedeutet: Alle neu installierten Heizsysteme Deutschland müssen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Betroffene Städte sind unter anderem Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Berlin. In diesen Metropolen müssen Hausbesitzer bei einem Heizungsaustausch ab 2026 zwingend auf klimafreundliche Alternativen setzen. Reine Gasheizungen gehören dann der Vergangenheit an.
Öl und Gas in Form von Heizsystemen, die vollständig auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, stehen also vor dem Aus. Aber wie sieht es mit Elektroheizungen aus – deren Einsatz sollte doch sicherlich allgemein befürwortet werden? Das ist aber nicht so: Hamburg hat gerade angekündigt, dass es die Installation bestimmter Arten von Elektroheizungen demnächst verbieten wird, und zwar bereits ab dem 1. Januar 2026.
Es handelt sich um feste Stromdirektheizungen: Wie t-online berichtet, dürfen ab 2026 in Hamburg folgende Anlagen nicht mehr installiert werden, es sei denn, ein Hausbesitzer kann schriftlich nachweisen, dass es keine Alternative gibt:
– Elektro-Konvektionsheizungen
– Elektro-Fußbodenheizungen
– Infrarotheizungen
– Elektrospeicherheizungen/Nachtspeicherheizungen
– Elektro-Zentralheizungen
Der Grund: Wie sich herausstellt, sind die oben genannten Arten von Elektroheizungen im Vergleich zu beispielsweise einer Wärmepumpe sehr unwirtschaftlich. Elektroheizungen verbrauchen etwa viermal so viel Strom und sind daher für einen viel höheren CO2-Ausstoß verantwortlich als selbst eine Gasbrennwerttherme.
Die praktischen Auswirkungen zeigen sich bereits heute: Heizungsinstallateure berichten von einer stark gestiegenen Nachfrage nach Beratungsterminen. „Viele Kunden informieren sich schon jetzt über Wärmepumpen oder Hybridlösungen, obwohl ihre aktuelle Heizung noch funktioniert“, berichtet Installateur Thomas Weber aus Hamburg. „Die Unsicherheit ist groß, aber auch das Bewusstsein für die kommenden Änderungen wächst.“
Die Heizungsmodernisierung eröffnet Hausbesitzern verschiedene Wege, um den neuen Bestimmungen zu entsprechen. Dabei spielen sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Die wichtigsten Alternativen im Überblick:
Wärmepumpen gelten als Königsweg der klimafreundlichen Heizung. Sie entziehen der Umgebung (Luft, Erdreich oder Grundwasser) Wärme und bringen diese auf ein höheres Temperaturniveau. Eine Wärmepumpe Installation ist besonders in gut gedämmten Gebäuden effizient und kann den gesamten Wärmebedarf decken.
Pelletheizungen nutzen gepresste Holzreste als Brennstoff und gelten als CO2-neutral, da nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat. Sie eignen sich besonders für ländliche Gebiete mit ausreichend Platz für die Pelletlagerung.
Hybridheizungen kombinieren verschiedene Energieträger miteinander. Beispielsweise kann eine bestehende Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage ergänzt werden. Diese Lösung ist oft kostengünstiger als ein kompletter Heizungstausch.
Fernwärmeanschluss bietet sich in städtischen Gebieten an, wo entsprechende Netze vorhanden sind. Die Wärme wird zentral erzeugt und über ein Leitungsnetz zu den Verbrauchern transportiert.
Um den Umstieg auf Klimaschutz Heizungen zu erleichtern, stellt die Bundesregierung umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Die Heizungswechsel Förderung kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken und macht den Wechsel auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen attraktiv.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für energieeffiziente Heizung-Systeme. Die Fördersätze gliedern sich wie folgt:
| Förderart | Fördersatz | Zusatzförderung möglich |
|---|---|---|
| Grundförderung Wärmepumpe | 30% | Ja |
| Geschwindigkeitsbonus | 20% | Bei Austausch alter Öl-/Gasheizung |
| Einkommensbonus | 30% | Bei Haushaltseinkommen unter 40.000€ |
| Effizienzbonus | 5% | Bei besonders effizienten Geräten |
Ein praktisches Beispiel: Familie Schmidt aus Hessen plant den Austausch ihrer 20 Jahre alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Investitionskosten belaufen sich auf 25.000 Euro. Durch die Kombination aus Grundförderung (30%), Geschwindigkeitsbonus (20%) und Effizienzbonus (5%) erhalten sie eine Förderung von insgesamt 13.750 Euro – mehr als die Hälfte der Kosten.
Die neuen Heizungsrichtlinien Deutschland erfordern eine sorgfältige Planung. Hier eine praktische Anleitung für betroffene Hausbesitzer:
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Dokumentieren Sie das Alter und den Zustand Ihrer aktuellen Heizung. Notieren Sie sich regelmäßige Reparaturen und den jährlichen Energieverbrauch. Diese Informationen sind für die weitere Planung essential.
Schritt 2: Kommunale Wärmeplanung abwarten
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über den Stand der kommunalen Wärmeplanung. Diese gibt Aufschluss darüber, ob in Ihrem Wohngebiet ein Fernwärmenetz geplant ist oder Wasserstoff-ready-Gasnetze entstehen sollen.
Schritt 3: Fachberatung einholen
Lassen Sie sich von einem qualifizierten Energieberater oder Heizungsinstallateur beraten. Eine professionelle Beratung kostet zwischen 500 und 1.000 Euro, wird aber zu 50 Prozent gefördert.
Schritt 4: Förderanträge stellen
Beantragen Sie Fördermittel vor Beginn der Maßnahme. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.
Erfahrungsgemäß empfehlen Experten, bereits 2-3 Jahre vor einem geplanten Heizungsaustausch mit der Planung zu beginnen. „Die Lieferzeiten für Wärmepumpen betragen derzeit 6-12 Monate“, berichtet Energieberater Dr. Michael Klein aus Frankfurt. „Wer zu lange wartet, riskiert im Winter ohne funktionierende Heizung dazustehen.“
Die Transformation des deutschen Heizungsmarktes ist in vollem Gange. Während die Verbote zunächst nur Neuinstallationen betreffen, sollten Hausbesitzer die kommenden Jahre nutzen, um sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls zu handeln. Mit den umfangreichen Förderprogrammen wird der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuelle und angekündigte Rechtslage in Bezug auf Heizsysteme Deutschland:
| Heizsystem | Zulassung im Neubau | Zulassung im Bestand | Zukunftsausblick / Verbot |
|---|---|---|---|
| Ölheizung (reine, fossil betriebene) | Nur bis 2025 (Ausnahmen möglich) | Bestehend bis 2045 erlaubt | Ab 2045 in ganz Deutschland verboten |
| Gasheizung (reine, fossil oder konventionell) | Neubau-Verbot seit 2024 (außer mit 65 % EE oder H2-ready) | Bestand weiter erlaubt, Ersatz unter Auflagen | Ab 2045 verboten (Gasheizungsverbot) |
| Elektroheizung (z. B. Nachtspeicher, Direktheizung) | Meist nicht zugelassen (Ausnahmen: Effizienz, Ökostrom) | Regional: Elektroheizungsverbot (z.B. Altbau Hamburg ab 2026) Sonst Bestandsschutz, schrittweise Stilllegung | Ab 2045 vollständiges Betriebsverbot geplant |
| Pellet-/Biomasseheizung | Erlaubt (Energieeffizienz und Feinstaubwerte beachten) | Erlaubt | Bleiben zugelassen, wenn umweltfreundlich |
| Wärmepumpe | Explizit empfohlen und gefördert | Erlaubt | Bleibt Hauptbestandteil künftiger Heizungslandschaft |
| Hybridheizung (z. B. Gas-Wärmepumpe) | Nur mit 65 % EE-Anteil zulässig | Erlaubt, langfristig Übergangslösung | Ab 2045 nur mit klimaneutralem Anteil möglich |
| Fernwärme (abhängig vom Netz) | Erlaubt, wenn Versorgungsnetz klimafreundlich | Erlaubt | Anteil klimaneutraler Netze wächst stetig |
Quelle: Recherche und Zusammenfassung aktueller Auszüge aus GEG, städtischen Regelungen, Bundesministerien und unabhängigen Experten. Näheres findet sich auch bei CheckFox.