Kategorien: News

Kinder sollen bei Corona-Verdacht isoliert werden

In mehreren Bundesländern fordern die Gesundheitsämter Eltern dazu auf, in der Corona-Krise die Kinder, die in häuslicher Quarantäne sind, getrennt von der Familie in einem Raum zu isolieren. Auch die Malzeiten sollten sie getrennt von den eigenen Kindern einnehmen. Dies soll schon bei einem bloßen Verdacht auf eine Infektion erfolgen.

Als erstes hatte die „Neue Westfälische“ darüber berichtet. Dabei beruft sie sich auf verschiedene Anordnungen seitens der Gesundheitsämter der Landkreise Offenbach in Hessen und Karlsruhe in Baden-Württemberg. Im Wortlaut heißt es dazu: „Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen. Keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten.“

Sofern sich ein Kontakt nicht vermeiden lässt, ist in den eigenen vier Wänden eine Maske zu tragen. Bei Zuwiderhandlung, sprich einer Nicht-Isolation der Kinder im eigenen Haushalt, drohen die Ämter, dass den Familien die Kinder entnommen werden. Für die Dauer der Quarantäne sollen diese dann in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. „Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung erforderlich.“ Diese Anordnungen gelten dabei für Eltern mit Kindern im Alter von drei bis elf Jahren.

Kinderschutzbund schlägt Alarm

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes sagte dazu: „Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt“.

Besteht eine rechtliche Handhabe, Kinder von ihren Eltern getrennt zu isolieren?

Zu dieser Frage nimm Eva Becker, Anwältin für Familienrecht aus Berlin, Stellung: „Die Anordnungen des Gesundheitsamtes schießen über das Ziel hinaus. Und vor allem sind sie überhaupt nicht umsetzbar. Die Idee, Eltern von ihren Kindern zu trennen verkennt, dass es mildere Maßnahmen gibt. Sinnvoll wäre zum Beispiel, die ganze Familie in Quarantäne zu schicken und eine Person abzustellen, die sich um das Kind kümmert.“

In Deutschland gilt ganz grundsätzlich, dass Eltern ihre Kinder betreuen können, wie sie es möchten. Ausgenommen davon sind lediglich Handlungen, die für die Bevölkerung eine Gefahr darstellen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Eltern ihre Kinder in die Kita schicken würden, wenn sie mit Masern infiziert wären mit dem Vorsatz, andere Kinder anzustecken.

Dazu erklärt Anwältin Becker: „Der Staat darf eine ganze Menge. Die Frage ist immer, wie weit er diese Macht ausspielt. Wir gehen in Deutschland geschichtlich bedingt sehr sensibel mit Freiheits- und Persönlichkeitsrechten um. Das hat man auch in der Pandemie gesehen: Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es bei uns viele Gebote und wenig Verbote.“

Social
Author
Alexander Grünstedt