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Landkreise drohen Eltern mit Heim-Unterbringung ihrer Kinder

Überall in Deutschland erhielten Eltern Corona-Quarantäne-Anordnungen, die die Gemüter erhitzen. Den Erziehungsberechtigten wurde sogar mit Kindesentzug und Heimunterbringung gedroht.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ordnete Eltern von quarantänepflichtigen Kindern an, diese unter minimalem Kontakt zu Eltern und Geschwistern räumlich zu isolieren. Im Falle einer Zuwiderhandlung würde man sich vorbehalten, das Kind in eine Einrichtung zu überweisen. Eine erboste Mutter teilte ihre Erfahrungen mit der „Schweriner Volkszeitung“. Sie hatte eine entsprechende Quarantäne-Anweisung erhalten, nachdem ihr Kind Kontakt zu einem infizierten Lehrer an seiner Schule gehabt hatte.

Auf Rückfragen erklärte Landkreissprecher Andreas Bonin, dass Androhung von Konsequenzen bei Zuwiderhandlung obligatorisch seien, damit die Anordnung rechtskräftig sei. Man habe jedoch alle betroffenen Familien angerufen und ihnen freundlich erklärt, was auf sie zukomme. Zudem sei es einem Elternteil freigegeben, sich gemeinsam mit dem Kind in Selbstisolation zu begeben, wenn eine intensive Betreuung mit Körperkontakt erforderlich sei. Muss das Elternteil dadurch mit einem Lohnausfall rechnen, könne auch eine Entschädigung beantragt werden. Bonin ergänzte außerdem, dass ähnliche Quarantäne-Anordnungen bundesweit zur Anwendung kämen.

In Baden-Württemberg im Landkreis Bruchsal erhielten Eltern die Anweisung, ihren quarantänepflichtigen Kindern zuhause einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, um das Infektionsrisiko innerhalb der Familie zu minimieren. Auch hier drohte das Amt mit der zwangsweisen Unterbringung und Isolierung des Kindes in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung.

Bundesweit mehren sich Widerstände gegen derartige Verordnungen. Die in Hessen und Nordrhein-Westfalen gegründete Elterninitiative „Familien in der Krise“ wehrte sich gegen Anordnungen wonach drei, vier oder fünf Jahre alten Kinder zwei Wochen lang alleine in einem Raum isoliert werden sollten. „Aus unserer Sicht verlangt diese Anordnung eine akute Vernachlässigung“, sagt Diane Siegloch, Mitgründerin der Initiative gegenüber der Frankfurter Rundschau. Auch die bundesweite Initiative „Familien in der Krise“ befasst sich bereits mit derlei Verordnungen und bezeichnete diese als „seelische Grausamkeit“ und „akute Kindeswohlgefährdung“. Sie wisse von Familien, die vor dem Essen die Vorhänge zuzögen, aus Angst, dass Nachbarn sie anzeigen könnten. Auch der Kinderschutzbund Mecklenburg-Vorpommern monierte, dass mit einer solchen Anordnung das Kindeswohl dem Infektionsschutz untergeordnet werde. Dies sei unverhältnismäßig.

Weltweit haben sich inzwischen mehr als 20 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert, 220.405 davon in Deutschland. Am Donnerstag lag die Zahl der Neuinfektionen bei 1501. Am Tag zuvor waren es 1455.

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Author
Sara Breitner