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Mann kauft Uhr auf dem Flohmarkt – und findet 50.000 D-Mark

Ein Mann aus Niedersachsen fand 50.000 DM in einer Wanduhr vom Flohmarkt. Dann macht er etwas, das viele Menschen vielleicht nicht getan hätten und wird trotzdem reich.

Auf Flohmärkten kann man wahre Schätze erwerben. Das dachte sich auch ein Mann aus Niedersachsen und kaufte eine alte Wanduhr, ohne zu ahnen, was er da wirklich erworben hatte. Denn was er erst zuhause bemerkte: Hinter der Holzverkleidung hatte jemand 50.000 D-Mark versteckt.

Der Finder wollte das Geld nicht einfach ungefragt behalten und brachte es zum Fundbüro. Dort parkte das Geld weitere sechs Monate. Aber niemand schien die Scheine zu vermissen. Damit hat der Finder das Recht, die Fundsache zurückzubekommen. Also gingen die 50.000 DM gegen eine Bearbeitungsgebühr von 576 Euro zurück an den ehrlichen Finder. Der kann die Scheine gegen rund 25.500 Euro umtauschen.

Deutsches Fundrecht – was darf ich behalten?
Gemäß Deutschem Fundrecht dürfen Fundsachen unter einem Wert von 10 Euro behalten werden – auch Bargeld. Wer mehr Geld findet, oder Gegenstände, die mehr als 10 Euro wert sind, ist per Gesetz verpflichtet, die Fundsache in ein Fundbüro zu bringen. Wie in oben beschriebenem Fall darf die Finderin oder der Finder den Wertgegenstand für sich beanspruchen, wenn der Eigentümer sich binnen sechs Monaten nicht meldet. Beansprucht der Eigentümer innerhalb dieser Frist seinen Besitz, so steht dem Finder ein Finderlohn zu. Der beträgt bei Gegenständen im Wert von unter 500 Euro fünf Prozent. Bei teureren Gegenständen beträgt der Finderlohn drei Prozent. Ausnahme bilden die Räume von Behörden oder der öffentliche Nahverkehr. Für Fundstücke an diesen Orten steht dem Finder nur der halbe Finderlohn zu.

Mann findet Eimer mit Geld und erhält Finderlohn
In Eschenbach in Bayern fand im November ein Mann auf seinem gerade erworbenen Grundstück einen Eimer mit 26.000 Euro. Auch er brachte das Geld ordnungsgemäß zum Fundbüro. In diesem Fall wurde jedoch die Polizei verständigt. Die kontaktierte den Vorbesitzer des Grundstücks. Es stellte sich heraus, dass dort ein Mann gelebt hatte, der an Demenz erkrankt war. Dieser soll immer mal wieder Geld abgehoben und es dann auf seinem Ansitz versteckt haben. Das Geld ging zurück an den rechtmäßigen Eigentümer. Dem ehrlichen Finder wurde der gesetzliche Finderlohn von drei Prozent ausgezahlt. Er erhielt somit immerhin noch 780 Euro.

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Sara Breitner