

Ein drastischer Schritt, den nun immer mehr Krankenkassen unternehmen: 79 haben inzwischen Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Es geht um Milliarden Euro. Sollten sie keinen Erfolg haben, wird dies schwerwiegende Folgen für die Beitragszahler haben.
Die DAK-Gesundheit sowie die IKK Brandenburg und Berlin gehören zu den jüngsten, die sich einer Klage gegen die Bundesregierung angeschlossen haben. Der Vorwurf: Die Krankenkassen bleiben auf Kosten in Milliardenhöhe sitzen – zum Nachteil ihrer Beitragszahler. Denn wenn eine Krankenkasse nicht über genügend Einnahmen verfügt, um ihre Ausgaben zu decken, ist sie gezwungen, ihre Rücklagen aufzulösen oder ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen – und die meisten Krankenkassen haben nur noch sehr geringe Rücklagen übrig.
Es geht um Milliarden Euro
Der Streit dreht sich um die Zahlungen für Grundsicherungsbezieher (früher: Bürgergeldempfänger). Die Gesundheitsleistungen für diese Gruppe werden vom Bund nur teilweise übernommen – wobei es sich zudem nicht um einen besonders großen Anteil handelt. Wie der Merkur berichtet, deckte die Zahlung des Bundes im Jahr 2022 laut einer Berechnung des IGES-Instituts nur rund 39 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben ab, die den Krankenkassen für diese Versichertengruppe tatsächlich entstanden sind.
Insgesamt beläuft sich die Differenz auf 10 bis 12 Milliarden Euro pro Jahr. Geld, das – wie DAK-Chef Storm betont – es den Krankenkassen ermöglicht hätte, ihre Zusatzbeitragssätze stabil zu halten, wäre es vom Bund gezahlt worden. Stattdessen mussten viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge immer wieder erhöhen, und Versicherte sowie Arbeitgeber müssen tiefer in die Tasche greifen.
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass eine höhere Berechnungsgrundlage für die Beiträge von Grundsicherungsempfängern eingeführt wird: Eine schrittweise Anhebung der Regelung ab 2027 wurde im vergangenen Monat vom Bundestag beschlossen. Doch das hilft den Krankenkassen in diesem Jahr, in dem die Finanzierungslücke erheblichen Ausmaßes beträgt, kaum weiter.
„Ab jetzt rollt die Klagewelle“
Aus diesem Grund haben die Krankenkassen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht. Der Schritt wird vom GKV-Spitzenverband koordiniert. Wie schnell das Gericht zu einer Entscheidung kommen wird, ist ungewiss. Die ersten Verfahren wurden bereits Ende Dezember letzten Jahres eingeleitet. Da sich nun immer mehr Krankenkassen anschließen, hofft man auf eine baldige Reaktion. „Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker“, sagt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband.
Eine Entscheidung des Gerichts zugunsten der Krankenkassen würde den Druck auf die Zusatzbeiträge erheblich verringern. Ob sich der derzeit von Kassenpatienten zu zahlende Betrag tatsächlich verringern würde, ist ungewiss. Der Unterschied für die Zukunft – wenn die steigenden Kosten für Grundsicherungsempfänger dann aus staatlichen Mitteln und nicht mehr von den Beitragszahlern getragen werden – wäre jedoch immens.