Kategorien: News News-App

Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober

Laut Bundesgesundheitsminister befinden wir uns am Anfang der Herbst- und Winterwelle. Deswegen gelten ab heute neue Corona-Regeln. Dabei kommt besonders die Maskenpflicht zum Tragen.

Zum 1. Oktober 2022 greifen wieder neue bundesweite Corona-Regeln. Die fallen im Vergleich zum Vorjahr mild aus. Trotzdem bleibt die Pandemie in unserem Alltag nicht ganz verschwunden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte, dass wir uns am Anfang der Herbst/Winterwelle befänden. Man habe die Lage jedoch dank Impfkampagne, Pandemieradar, Medikamenten und Schutzmaßnahmen im Griff.

Die Pandemie sei noch nicht vorbei, sie soll aber nicht das dominierende Thema in diesem Herbst und Winter werden, so der SPD-Politiker. Es sei wichtig, dass die Probleme, die in anderen Bereichen bestehen, nicht noch durch Corona erschwert würden. Folgende Regeln gelten ab sofort:

Maskenpflicht im Fernverkehr
In Fernbussen und Fernzügen muss nun eine FFP2-Maske getragen werden. Achtung: Bisher reichte eine OP-Maske. Eine FFP2-Maske wurde lediglich empfohlen. Das ist nun vorbei. Ab heute ist das Tragen einer FFP2-Maske für alle Fahrgäste ab 13 Jahren verbindlich. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren reicht eine medizinische Maske. Kleinere Kinder müssen keine Maske tragen.
Im Regionalverkehr bestimmen die Länder selbst, wie sie mit der Maskenpflicht weitermachen wollen. Es zeichnet sich ab, dass die meisten Länder sich den Bundesregeln anschließen wollen.
In Flugzeugen besteht nach deutschem Recht keine Maskenpflicht mehr. Bei Auslandsflügen müssen jedoch auch die Regeln des anderen Landes beachtet werden.

Medizinische und pflegerische Einrichtungen
Bestehen bleibt die Maskenpflicht in Kliniken und Arztpraxen sowie Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Für den Besuch von Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist außerdem ein Corona-Test notwendig. Beschäftigte in diesem Bereich müssen mehrmals pro Woche getestet werden.

Weitere Beschränkungen in den Bundesländern möglich
Aus dem geltenden Bund-Länder-Beschluss geht klar hervor, dass die Landesministerien selbstständig weitere Corona-Regeln erlassen dürfen. Es hängt nun also an den Landesministerien, ob in Bussen und Bahnen des ÖPNV oder in Geschäften und Restaurants eine Maskenpflicht erhoben wird. Auch die Testpflicht in Kitas und Schulen ist Ländersache.

Die Länder können in Schulen auch wieder eine Maskenpflicht erlassen, allerdings erst ab Klasse 5. Außerdem müssen sie begründen können, dass dies zur Aufrechterhaltung “eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich” notwendig sei.

Einschränkungen des Versammlungsrechts und Abstandregeln im öffentlichen Raum dürfen von den Ländern nur erlassen werden, wenn per Landtagsbeschluss eine konkrete Gefährdung festgestellt wurde.

Kommentare anzeigen

  • und wasi ist mit den Leuten die keine der vorgeschriebenen Masken tragen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen darunter ersticken würden Herzkrank und Bronchialamstma?

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Sara Breitner