Urlauber aufgepasst! In Kürze werden auf allen Flughäfen hierzulande neue Regeln gelten: Wenn Sie das nächste Mal fliegen, könnten Sie einige Unterschiede feststellen. Hier erfahren Sie, was auf Sie zukommt.
Das Europäische Parlament hat am 24. Juni mehreren neuen Regeln zugestimmt, die Millionen von Reisenden betreffen werden. Für die Reisenden ist die Nachricht eine gute: Diejenigen, die sich vor zusätzlichen Komplikationen zu Beginn ihres Urlaubs fürchten, können aufatmen. Wie sich herausstellt, könnte es aber doch einen Haken geben.
EU geht gegen Airline-Gebühren vor
Wer die Nachrichten aus der Reisebranche verfolgt hat, wird wahrscheinlich von den rechtlichen Schritten gehört haben, die verschiedene Länder in letzter Zeit gegen Billigfluggesellschaften unternommen haben. In Spanien und Portugal zum Beispiel wurden Fluggesellschaften wie Ryanair, EasyJet und andere für schuldig befunden, von ihren Passagieren höchst unfaire Gebühren zu verlangen. Einchecken am Flughafen? 55 Euro. Handgepäck? Noch eine weitere heftige Gebühr. Fünf Fluggesellschaften – Vueling, Easyjet, Norwegian Volotea und Ryanair – wurden infolgedessen zu einer Geldstrafe in Höhe von 179 Millionen Euro verurteilt.
Doch das Problem der unfairen Gebühren bleibt bestehen, und nun hat das EU-Parlament beschlossen, einzuschreiten.
Das ändert sich für Flugpassagiere
Airlines dürfen künftig keine Gebühren mehr für Handgepäck erheben: Wie die BBC berichtet, haben die EU-Gesetzgeber beschlossen, dass künftig jeder Flugpassagier ein Handgepäckstück von bis zu 7 kg und einer Größe von bis zu 100 cm, sowie einen persönlichen Gegenstand (bis 40x30x15cm) ohne zusätzliche Kosten mitnehmen darf.
Außerdem dürfen die Fluggesellschaften für Kinder unter 12 Jahren keine Gebühren für die Sitzplatzwahl mehr erheben: Familien sollen im Flugzeug zusammensitzen können, ohne zusätzliche Gebühren zahlen zu müssen.
Mehr Transparenz und Ausweitung der Entschädigungsrechte
Nach den neuen Vorschriften sollte auch das Verfahren für Entschädigung und Erstattung transparenter gestaltet werden: Die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt der Buchung über die vollen Kosten ihres Fluges, einschließlich etwaiger Vermittlungs- oder Dienstleistungsgebühren, sowie über das Erstattungsverfahren informiert werden. Die Entschädigungsansprüche der Fluggäste sollen auch auf andere Arten der verpassten Weiterbeförderung (z. B. einen Flughafenbus) sowie auf Anschlussflüge ausgedehnt werden, sofern diese über ein Unternehmen gebucht wurden.
Airline-Verband weist auf großen Haken hin
Für Flugreisende wird sich also einiges verbessern? Das ist sicherlich die Absicht der EU. Doch Airlines For Europe (A4E), Europas größter Fluglinienverband, glaubt, einen Haken gefunden zu haben: Die Fluggesellschaften werden die Gebühren für das Handgepäck nicht wirklich aufheben – stattdessen wird der Preis wahrscheinlich einfach auf den Ticketpreis aufgeschlagen, was die Sache für alle teurer macht. Ourania Georgoutsakou, Geschäftsführerin von A4E, vergleicht die neue Regelung mit der Verpflichtung, Popcorn und Getränke zu jeder Kinokarte hinzuzufügen. „Das Europäische Parlament sollte den Reisenden die Entscheidung überlassen, welche Leistungen sie wünschen, welche sie bezahlen und vor allem, welche sie nicht wollen“, argumentiert sie.
Wann treten die neuen EU-Regelungen in Kraft?
Die neuen EU-Regelungen bedürfen zum jetzigen Zeitpunkt noch der Zustimmung von 55 Prozent der EU-Mitgliedsstaaten. Die Verhandlungen haben bereits begonnen. Nach ihrer Verabschiedung werden die neuen Vorschriften für alle Flüge innerhalb der EU sowie für Strecken von und nach EU-Ländern gelten.